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Abwrackprämie

Mittel der Kapazitätslenkung mit dem Ziel eines finanziellen Anreizes zum beschleunigten Kapazitätsabbau. Ihre Finanzierung erfolgt aus Umlagen, die den Verbraucherpreisen zugeschlagen werden, z.T. auch aus staatlichen Zuschüssen für Abwrackprogramme. Ihre wirtschaftspolitische Zweckmässigkeit ist umstritten, weil die unternehmerischen Investitionsrisiken sozialisiert und die Folgen falscher Investitionsentscheidungen auf die Kunden bzw. die Allgemeinheit abgewälzt werden. Der Marktaustritt leistungsschwacher Anbieter wird in Erwartung von Abwrackprä- mien gehemmt. Andererseits kann eine zeitlich begrenzte Abwrackaktion schneller und wirksamer als fortgesetzte Subventionen eine Kapazitätsanpassung herbeiführen. In der Binnenschiffahrt werden seit 1969 an die Unternehmen, die unwirtschaftlichen Schiffsraum verschrotten, Prämien aus einem Abwrackfonds gezahlt. Dieser wird durch Zwangsabgaben der im innerdeutschen Verkehr tätigen Binnenschiffer finanziert. Ab 1982 wurde die Beitragsverpflichtung allgemein (ausser Tankschiffahrt) gesenkt. Sie endete am 31.12.1989. Insgesamt wurden seit Beginn der Aktion im Jahre 1969 bis Ende 1990 5163 Güterschiffe (Motorgüterschiffe, Tankmotorschiffe, Schlepperkähne, Tankschleppkähne, Schuten) mit über 2,5 Mio. t Tragfähigkeit und 437 Schlepper (mit rd. 170000 PS Leistung) abgewrackt. Umstritten ist, ob die Aktion ihr Ziel erreicht bzw. negative Auswirkungen erzielt hat, oder ob andere kapazitätsregulierende Massnahmen geeigneter gewesen wären.   Literatur: Binnenschiffahrt 1990/91, Geschäftsbericht des Bundesverbandes der deutschen Binnenschiffahrt e. V, Duisburg 1991.

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