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Bargeld

 
   
gesetzliches Zahlungsmittel in Form von Banknoten und Münzgeld. In der Bundesrepublik Deutschland hat die Deutsche Bundesbank gem. Art. 88 GG und § 14 (1) BBankG das alleinige Recht, Banknoten zu emittieren und einzuziehen (§ 14 ( 2)BBankG). Das Emissionsrecht bei Münzen (mMünzregal) steht dem Bund zu. In dessen Auftrag bringt die Bundesbank Münzen in den Verkehr.

ist nach älterer Anschauung Geld, bei dem Nennwert und Substanzwert der Münzen übereinstimmten. Heute gelten als Bargeld Scheidemünzen und Banknoten.

Beim Bargeld handelt sich um die Gesamtheit der gesetzlichen Zahlungsmittel. Bargeld kommt sowohl in Form von Banknoten als auch in Form von Münzen vor. Bargeld ermöglicht das unmittelbare Bezahlen einer Leistung. Im Gegensatz zur Barzahlung kommt auch eine bargeldlose Zahlungsweise in Betracht (Buchgeld).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Geld in Form von Banknoten oder Münzen, die ein gesetzlich gültiges Zahlungsmittel sind.

Das Bargeld ist Bestandteil des gesamten Geldvolumens eines Landes, welches jedoch zum größten Teil aus Buchgeld besteht. Der mit Bargeld durchgeführte Zahlungsverkehr wird als Bargeldverkehr (Barzahlung) bezeichnet. Bargeld und Buchgeld ergänzen sich (noch) wechselseitig und bilden zusammen den einheitlichen Geldumlauf. Die Banken und Sparkassen unternehmen alles zur Umstellung auf bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Primärliquide Mittel. Banknoten und Geldmünzen sowie evtl. Guthaben bei der Zentralbank; Zentralbankgeld. Auch: Barmittel, Barguthaben. Barschaft, Kasse, Cash. Ggs.: Buchgeld.

Zentralbankgeld
 

 

 

 

 
   

 

 
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bargeldlos
 
   

 

Weitere Begriffe : Ausbeutekoeffizient | Großverbrauchernachlaß | Deckungsbeitrag
 
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