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Bedarf, Bedürfnis

(engl. needs, requirement, necessity) Als ein Bedürfnis wird das Gefühl eines Mangels und der Wunsch, diesen zu beseitigen, bezeichnet. Die menschlichen Bedürfnisse stellen eine Ausgangstatsache für den Wirtschaftsprozess dar. Wirtschaftswissenschaftler beschäftigen sich insbesondere mit dem am Markt wirksam werdenden Bedarf, der ein konkretisiertes, d. h. mit Kaufkraft (Einkommen) ausgestattetes Bedürfnis darstellt. Aufgrund des Bedarfs entwickelt sich somit kaufkräftige Nachfrage, die sich auf + Güter richtet, mit denen Bedürfnisse befriedigt werden können (siehe auch Bedarfsermittlung, Bedürfnispyramide nach Maslow).

Umsetzung eines Bedürfnisses [subjektiv empfundener Mangel mit dem Wunsch, diesen zu beseitigen] in kaufkräftige Nachfrage. Das Bedürfnis zu trinken kann sich beispielsweise in Form eines nachfragewirksamen Bedarfs an Bier äußern.

In der Materialwirtschaft die nachgefragte Menge eines Artikels (Rohstoff, Halbfertigungserzeugnis oder Enderzeugnis); Varianten Bruttobedarf, Nettobedarf.

Als Bedarf oder Nachfrage werden die an sich unbegrenzten menschlichen Bedüfnisse nur insoweit wirksam, als auch eine entsprechende Kaufkraft für ihre Befriedigung bereitgestellt wird.

ist die am Markt wirkende Nachfrage, die dann zustande kommt, wenn ein Bedürfnis (eine empfundene Mangelerscheinung wie z.Bedarf Hunger) mit der zu seiner Befriedigung notwendigen Kaufkraft gestillt werden kann.

In der Gesundheitswirtschaft:

Die Begriffe Bedarf und Bedürfnis stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang. Bedarf meint dabei konkretisierte, objektivierte und in Zahlen zu fassende bzw. gefasste Bedürfnisse im Hinblick auf bestimmte Waren, Dienstleistungen und so weiter. Wie hoch der tatsächliche Bedarf an einer Ware oder Dienstleistung letztlich ist, wird auf dem Markt durch die Nachfrage bestimmt, die bei einem bestimmten Preis nach dieser Leistung oder Ware entsteht. Dabei kann die Nachfrage sowohl von Unternehmen als auch von Haushalten bzw. Einzelpersonen ausgeübt werden.

Im Gesundheitswesen spielt der Bedarf in vielerlei Hinsicht eine wichtige Rolle. So wird die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ebenso wie die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Bundeslandes oder aber die Herausnahme einer Klinik aus dem Krankenhausbedarfsplan an den Bedarf an Vertragsärzten beziehungsweise an Krankenhäusern oder besser an stationären Leistungen geknüpft. So heißt es etwa in § 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG):

Zweck dieses Gesetzes ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen.


Zur Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung heißt es in § 99 SGB V:

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen sowie im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen.


Allerdings wird der Bedarf an bestimmten Leistungen im Gesundheitswesen anders als auf dem freien Markt nicht durch Angebot und Nachfrage bei einem bestimmten Preis bestimmt. Vielmehr werden politische Vorgaben sowie häufig auch historische Entwicklungen als Basis für die Ermittlung des Bedarfs herangezogen, die dann so weit wie möglich objektiviert werden. So werden zum Beispiel bei der Aufstellung der (Rahmen-) Pläne für die Vorhaltung von Krankenhausleistungen bzw. von Krankenhäusern durch die Bundesländer die Krankenhäuser in Versorgungsstufen eingeteilt. Die Versorgungsangebote werden nach ihrer regionalen Verteilung, Art, Zahl und Qualität erfasst. Darauf aufbauend werden dann Leistungsstrukturen, Planbettenzahlen und Behandlungsplätze festgelegt. Zu den im KHG festgelegten Vorgaben der Krankenhausplanung gehört neben der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung unter anderem, dass die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten und insbesondere die wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser zu gewährleisten sei.

Dass ein historisch gegebener Entwicklungsstand als Basis für einen politisch festzulegenden Bedarf herangezogen wird, zeigt das Beispiel der vertragsärztlichen Bedarfsplanung. So heißt es in § 101 SGB V:

Der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad ist erstmals bundeseinheitlich zum Stand vom 31. Dezember 1990 zu ermitteln. Bei der Ermittlung des Versorgungsgrades ist die Entwicklung des Zugangs zur vertragsärztlichen Versorgung seit dem 31. Dezember 1980 arztgruppenspezifisch angemessen zu berücksichtigen. Die regionalen Planungsbereiche sollen den Stadt- und Landkreisen entsprechen. Bei der Berechnung des Versorgungsgrades in einer Planungsregion sind die in einem medizinischen Versorgungszentrum angestellten Ärzte entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilig zu berücksichtigen.


Auch der Begriff der Unter- und Überversorgung wurde vom Gesetzgeber im Zuge der Einführung der Bedarfsplanung und Bedarfszulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit relativ genau definiert. Überversorgung ist nach den Regelungen des SGB V anzunehmen, wenn der – wie oben dargestellt – auf dem Stand von Ende 1990 historisch ermittelte und als bedarfsgerecht definierte Versorgungsgrad um zehn Prozent überschritten wird.

Eine weitere Besonderheit des Bedarfs bzw. der Bedarfsdeckung auf dem Gesundheitsmarkt ist, dass in vielen Teilbereichen der Konsum und die Nachfrage sowie die Bezahlung bzw. Finanzierung der Inanspruchnahme voneinander getrennt sind. So nehmen zwar die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen in Anspruch, bezahlt werden diese Leistungen gegenüber den Leistungserbringern jedoch direkt oder indirekt von den gesetzlichen Krankenkassen. Damit entsteht im Gegensatz zu der direkten Beziehung zwischen Verbraucher/Nachfrager und Anbieter einer Ware bzw. Dienstleistung auf dem freien Waren- und Dienstleistungsmarkt, bei der Geld direkt gegen Ware bzw. Dienstleistung getauscht wird, auf dem Gesundheitsmarkt überwiegend eine Dreiecksbeziehung zwischen Versichertem, Leistungserbringer und Krankenkasse (Abb. 1). Schematisch kann diese Beziehung wie folgt dargestellt werden:

Abb. 1: Dreiecksbeziehung auf dem Gesundheitsmarkt zwischen Krankenkassen, Leistungserbringern und Versicherten/Patienten

die durch die direkte oder indirekte Konfrontation mit dem Güterangebot konkretisierten Bedürfnisse der Elemente eines Absatzmarktes. Der Bedarf nimmt gedanklich eine Zwischenstellung zwischen den allgemeinen menschlichen oder organisationalen Bedürfnissen und der im Unterschied zum Bedarf bereits mit Kaufkraft ausgestatteten Nachfrage ein.  

die an bestimmten Wirtschaftsgütern kon­kretisierten und damit schon mit gewissen Wert- und Preisvorstellungen verknüpften Bedürfnisse (Motive). Um marktwirksam, d. h. zu  Nachfrage zu werden, muss der Be­darf durch Kaufkraft gestützt sein und ei­nem entsprechenden Güterangebot gegen­überstehen. Insofern ist der Bedarf nach bestimmten Gütern meist größer als die ent­sprechende Nachfrage. Man verwendet des­halb dafür auf aggregierter Betrachtungsebe­ne auch den Begriff Marktpotential. Das Zustandekommen bestimmter Bedarfe wird im Rahmen der Theorie des Käufer­verhaltens zu beschreiben und erklären ver­sucht. Daneben existiert eine eher deskripti­ve empirische Bedarfsforschung, die im Wege der (mehr oder minder zuverlässigen) Befra­gung, z. B. von Kaufabsichten oder Anschaf- fungsplänen der privaten oder gewerblichen Bedarfsträger, qualitative und quantitative Messungen des Bedarfs vornimmt. Sie wird überwiegend von den Unternehmen selbst bzw. von Marktforschungsinstituten durch­geführt und trennt oft nicht zwischen Bedarf und Nachfrage. Beim gewerblichen, z. T. aber auch beim pri­vaten Bedarf kann man unter Rückgriff auf verschiedene Bedürfnisse Erst-, Erweiterungs-, Ersatz- und Rationalisierungsbedarf unterscheiden. Dadurch ergeben sich An­knüpfungspunkte für eine objektive Be­darfsmessung, wenn bspw. bekannt ist, wie lange die übliche Nutzungsdauer eines Pro­duktes (z.B. PKW, LKW) ausfällt. Im Investitions- und Produktionsgütersektor ist der Bedarf aus dem Bedarf der in der Produk­tionskette nachgelagerten Wirtschaftsbetrie­be ableitbar (“abgeleiteter Bedarf“). Häufig zieht man auch durchschnittliche Konsum­oder Verbrauch squoten (Pro-Kopf-Ver­brauch, Verbrauch pro Produktionseinheit nachgelagerter Stufen) zur Bedarfsschätzung heran, die dann mit der Anzahl der Bedarfs­träger multipliziert werden. Stehen Ver­gangenheitswerte zur Verfügug, kann im Rahmen einer periodenbezogenen Bedarfs­schätzung auch auf die üblichen Verfahren der Absatzprognose und Nachfrage- Schätzung zurückgegriffen werden. 

Literatur:  Geyer, T., Der Prozeß der Bedarfsge­staltung in industriellen Unternehmen, Diss. Ber­lin 1970. Sandig, C., Bedarf, Bedarfsforschung, in: Tielz, B. (Hrsg.), Handwörterbuch der Absatz­wirtschaft, Stuttgart 1974, Sp. 313-326.



(Bedarfsarten): Die als Resultat des subjektiven, physiologisch, psychologisch oder auch sozialpsychologisch und soziologisch er­klärbaren Verlangens eines Wirtschaftssubjekts, d.h. seiner - Bedürfnisse und seiner - Kauf­kraft sich ergebende quantitative oder quantifi­zierbare Nachfrage nach einem Gut. Es handelt sich im Gegensatz zum Bedürfnis um einen öko­nomischen Ausdruck für die am Markt tatsächlich wirksame - Nachfrage von Wirtschaftssubjek­ten. Es ist “das durch die Konfrontation mit Ob­jekten, die grundsätzlich zur Bedürfnisbefriedi­gung geeignet sind, konkretisierte Bedürfnis” (Franz Böcker/Lutz Thomas). Die Terminologie in der Literatur ist allerdings nicht durchweg einheit­lich, und viele Autoren verwenden die Begriffe Bedarf, Bedürfnis und Nachfrage synonym.
Mitunter wird auch nach einer Stufenfolge von la­tentem (Erschließungsbedarf), offenem und aku­tem (erschlossenem) Bedarf differenziert, wobei als latenter oder Erschließungsbedarf das sub­jektive Bedarfsbewußtsein, also das Bedürfnis, als offener Bedarf, die sich nach Abwägung möglicher alternativer Bedarfsdeckungsarten er­gebenden Ziele der Bedürfnisbefriedigung und als akuter oder erschlossener Bedarf derjenige Teil des offenen Bedarfs betrachtet wird, der ef­fektiv gedeckt wird. Nach Erich Schäfer und Hans Knoblich sind weiter zu unterscheiden:
I. Bedarfsarten (der qualitative Aspekt der Be­darfsäußerungen):

1. zwischen Gebrauchsbedarf und Verbrauchs­bedarf, also zwischen mehrfacher und einmaliger Nutzung;

2. zwischen Erneuerungs- oder Ersatzbedarf auf der einen und Neu- oder Erstbedarf auf der ande­ren Seite, wobei als dritte Art für Gebrauchs­güter ein Ergänzungs- und Reparaturbedarf, hin­zugefügt werden sollte;

3. zwischen singulärem (Einmal-)Bedarf und plu­ralischem oder multiplem (Mehrfach-)Bedarf je nachdem, ob von einem Gebrauchsgut normaler­weise nur ein Stück (z.B. eine Waschmaschine) oder mehrere Stücke (z.B. Krawatten) vorliegen;

4. zwischen Quotalbedarf (Anteilsbedarf) und To­talbedarf (Voll- oder Ganzbedarf) vom Stand­punkt des individuellen Haushaltsmitglieds, das z.B. an der gemeinsamen Waschmaschine einen Anteilsbedarf, an seinem eigenen Hemd hinge­gen einen Totalbedarf hat;

5. zwischen Grundbedarf und Zusatzbedarf (Wil­helm Vershofen), wobei ersterer zur Deckung existentieller Lebensnotwendigkeiten und letzte­rer zur Befriedigung der bestenfalls unter morali­schem, sozialem und ästhetischem Zwang ste­henden Bedürfnisse nach den Annehmlichkeiten des Lebens dient. Hierzu zählt nach Vershofen auch der Bedarf an Gütern und Leistungen mit - Geltungs- und Erbauungsnutzen;

6. zwischen Eigenbedarf und Geschenkbedarf,

7. zwischen modischem und nichtmodischem Bedarf,
B. zwischen persönlichem und nichtpersönlichem Bedar

9. zwischen Kleinbedarf und Großbedarf,
10. zwischen steuerlich absetzbarem und nicht steuerlich absetzbarem Bedarf,
11. zwischen qualitativer Latenz des Bedarfs und quantitativer Latenz des Bedarfs, wobei von qua­litativer Latenz gesprochen wird, wenn Waren gewissermaßen “im Trend” einer allgemeinen Entwicklungsrichtung des Bedarfs liegen (wie z.B. Bürocomputer) und von quantitativer Latenz, wenn zusätzlich zu bereits bestehenden Käufer­schichten noch solche vorhanden sind, die eine Ware gern erwerben würden, aber sie z.B. we­gen mangelnder Kaufkraft oder ähnlicher Gründe bisher noch nicht erworben haben (z.B. einen Personal Computer).
12. zwischen konsumtivem und produktivem (ab­geleitetem) Bedarf,
13. zwischen aperiodischem, kurzperiodischem und langperiodischem Bedarf,
14. zwischen gleichbleibendem (gleichförmigem) und raschem Wandel unterworfenem Bedarf
15. zwischen starrem und beweglichem Bedarf.
II. Bedarfszusammenhänge (Bedarfsverbun­denheit):
Damit sind die verschiedenen Arten und Inten­sitäten der Verknüpfung des Bedarfs an ver­schiedenen Gütern und Leistungen gemeint. Der einfachste Fall ist der des verbundenen Bedarfs von Produkten wie z.B. Lampen, Glühbirnen und Elektrizität, bei dem im Prinzip der Bedarf an dem einen aus dem Bedarf an dem anderen ermittelt werden kann. Diffiziler ist der Zusammenhang zwischen den Einzelgütern, die einen Bedarfs­komplex wie z.B. Wohnen und Einrichten, Körperpflege, Freizeitbedarf usw. bilden.
Am Ende dieser als ein Kontinuum unterschiedli­cher Intensitäten der Verbundenheit von konkre­ten Bedarfen zu verstehenden Verknüpfungsar­ten stehen die Bedarfsgefüge (Bedarfsgestalten) wie z.B. die spezifischen Bedarfe der privaten Haushalte oder der Angestellten- und Beamten­haushalte, der Großstadtbewohner, der landwirt­schaftlichen Bevölkerung usw., die in starkem Maße durch das Sozialmilieu und die Sozialstruk­tur der Bedarfsträger charakterisiert sind.
In diesem Zusammenhang spielt auch die Unter­scheidung nach Bedarfsdringlichkeiten zwischen Kernbedarf (der dringlichste Bedarf) und Rand­bedarf (der am wenigsten dringliche Bedarf) eine Rolle, weil es sich auch hier um unterschiedliche Intensitäten der Verknüpfung handelt, da diesel­ben Bedarfsarten z.B. nach Kleidung in den ver­schiedenen Intensitätsstufen je nach Dringlich­keit vorkommen.
III. Bedarfsgrößen (der quantitative Aspekt der Bedarfsäußerungen):
Das sind Angaben über den mengenmäßigen Bedarf einzelner Bevölkerungsgruppen, gemes­sen in durchschnittlichen Ausgaben (pro Monat oder pro Jahr) oder als Pro-Kopf-Zahlen. Es han­delt sich also um die quantitative Realisierung der Bedarfsäußerungen, die Mengen oder den Umfang des Bedarfs an einem konkreten Gut.

Konkretisierte Nachfrage von Kunden nach bestimmten Produkten bzw. — daraus abgeleitet — benötigte Mengen an Vor-, Zwischen- und Endprodukten sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (Verbrauchsfaktoren). Bedarfe treten in der Produktionswirtschaft in verschiedenen Ausprägungen auf:

• Als Ergebnis der Hauptproduktionsprogrammplanung wird für absatzbestimmte Endprodukte und selbständig absatzfähige Zwischenprodukte wie Ersatzteile der Primärbedarf bestimmt. Dabei handelt es sich um einen mengen- und terminmäßig spezifizierten Bedarf, der sich aus vorliegenden Kundenaufträgen ergibt oder beispielsweise mithilfe von Prognoseverfahren quantifiziert werden kann.
• Aus dem Primärbedarf wird unter Beachtung der Erzeugnisstruktur der Sekundärbedarf für Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe, Einzelteile und Baugruppen abgeleitet, die in die absatzfähigen Erzeugnisse eingehen. Alternativ kann man den Bedarf an Vorprodukten oder benötigten Materialien auch verbrauchsorientiert schätzen. Hinzu kommt häufig noch ein Aufschlag auf die Bedarfsmengen (Zusatzbedarf), mit dem z.Bedarf von Kunden ein möglicher Erzeugnisverlust durch Ausschuss gedeckt und das Auftreten von Fehlmengen reduziert werden kann. Die Summe dieser Bedarfsmengen ergibt den Bruttobedarf. Diese Menge ist für jedes Produkt spätestens zu dem Zeitpunkt bereitzustellen, an dem die Auslieferung an die Kunden vorgesehen ist oder zu dem die Produktion eines übergeordneten Produkts beginnen soll. Die Anzahl der tatsächlich zu beschaffenden oder zu produzierenden Mengeneinheiten eines Erzeugnisses werden durch den Nettobedarf festgelegt. Dieser ergibt sich — wenn noch Lagerbestände verfügbar sind — aus dem Bruttobedarf abzüglich des disponiblen Lagerbestands.

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