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Bestandskonto

Bestandskonto In der Buchführung werden sämtliche Vermögensbestände in den aktiven und sämtliche Kapitalbestände (Eigen-/Fremdkapital) in den passiven Bestandskonten geführt.

Für alle in der Bilanz zu erfassenden Bestandsgrößen werden in der Finanzbuchhaltung einzelne Konten, die Bestandskonten, geführt. Auf die einzelnen Bestandskonten werden am Anfang einer Abrechnungsperiode aus der Eröffnungsbilanz die Anfangsbestände übertragen; sie erfassen die in der Abrechnungsperiode eintretenden Veränderungen und die durch eine Inventur zu kontrollierenden Schlußbestände, die dann in der Schlußbilanz auszuweisen sind. Die Anfangsbestände der auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände des Anlage und Umlaufvermögens werden auf die Unke Seite (Sollseite) der einzelnen Aktiv oder Vermögenskonten übertragen. Mengenmäßige Zugänge und wertmäßige Zuschreibungen (Bestandserhöhungen) werden auf der Sollseite, mengenmäßige Abgänge und wertmäßige Abschreibungen (Bestandsminderungen) werden auf der rechten Seite (Habenseite) der Aktivkonten festgehalten. Der sich als Saldo ergebende Schlußbestand der einzelnen Aktivkonten wird zum Ausgleich des jeweiligen Aktivkontos auf der Habenseite eingetragen; im Schlußbilanzkonto erscheinen die Vermögensbestände auf der Aktivseite. Die Anfangsbestände der auf der Passivseite der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Eigen und Fremdkapitalposten werden auf die rechte Seite (Habenseite) der einzelnen Passiv oder Kapitalkonten übertragen. Bestandserhöhungen werden bei Passivkonten auf der Habenseite, Bestandsminderungen auf der Sollseite gebucht. Als Saldo ergibt sich der Schlußbestand der einzelnen Passivkonten; er wird zum Ausgleich des jeweiligen Passivkontos auf der Sollseite eingetragen. Im Schlußbilanzkonto erscheinen die Bestände an Eigen und Fremdkapital auf der Passivseite. Im Rahmen der Erfolgsrechnung finden die Bestandsveränderungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen und bei Handelswaren eine besondere Berücksichtigung.

Zur Erfassung der Geschäftsvorfälle bedient sich die Buchhaltung folgender Arten von Konten: (1)  Bestandskonten: Sie nehmen für jede Vermögens- und Kapitalart den Anfangsbestand einer Abrechnungsperiode auf, sammeln die Zugänge und Abgänge während der Periode und ermöglichen am Ende der Rechnungsperiode durch Saldierung von Anfangsbestand und Zugängen auf der einen sowie Abgängen auf der anderen Seite die Ermittlung des Endbestandes. (2)   Erfolgskonten: Hier werden, getrennt nach Aufwands- und Ertragsarten, die Aufwendungen und Erträge einer Abrechnungsperiode gesammelt. Der Saldo zwischen sämtlichen Aufwendungen und Erträgen ergibt den Erfolg der Periode, der mit dem Eigenkapitalkonto verrechnet wird und dieses bei Gewinn vermehrt bzw. bei Verlust vermindert. (3)  Gemischte Konten: In ihnen verschmelzen Bestands- und Erfolgselemente, so z.B. beim ungeteilten Warenkonto.

Alle Aktiv- und Passivkonten. Auf diese wird zu Beginn eines jeden Geschäftsjahrs deren Anfangsbestand übertragen oder über Eröffnungsbilanzkonto gebucht. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs werden die Bestandskonten über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen.

Konten, auf denen die Zugänge und die Abgänge jeweils eines bestimmten Bestandes mit gleicher Bewertung festgehalten werden. Ggs.: Erfolgskonten.

werden für jeden Bilanzposten eingerichtet, und zwar Aktivkonten für Vermögensgegenstände, Passiv-konten für Schulden und Eigenkapital. In Bestandskonten werden Anfangsbestände und Veränderungen der Bestände wertmässig so erfasst, dass sich der Endbestand rechnerisch aus dem Saldo des Kontos ergibt. Die Salden werden im Schlussbilanzkonto (SBK) gegengebucht. Das SBK bildet in einer bilanzar-tigen Darstellung das Ergebnis der Buchführung ab.

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