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Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)



Rentenversicherung

(BfA)


Träger der Rentenversicherung für Ange­stellte
in der Bundesrepublik Deutschland. Die BfA betreute 1990 rd. 17,5 Mio. Versi­cherte
und rd. 4,5 Mio. Rentner, durch die regionale Erweiterung ihres Aufgabengebiets
auf die neuen Bundesländer seit 1992 etwa 25 Mio. Personen.


Zu ihren gesetzlichen Aufgaben gehören insb.
die Feststellung und Zahlung von Ren­ten an Versicherte wegen Berufs- oder Er­werbsunfähigkeit,
von Altersruhegeld und von Hinterbliebenenrenten, die Erhaltung, Besserung und
Wiederherstellung der Er­werbsfähigkeit der Versicherten (Rehabilita­tion)
sowie die Förderung der gesundheitli­chen Verhältnisse in der versicherten
Bevölke­rung.


Die BfA ist eine bundesunmittelbare Kör­perschaft
des öffentlichen Rechts, die von den Versicherten und den Arbeitgebern in Selbst­verwaltung geführt wird. Die Gremien der
Selbstverwaltung sind paritätisch besetzt, wo­bei die jeweiligen Vertreter im
Rahmen der Sozialversicherungswahlen bestimmt werden. Nachdem nach 1945
zunächst die Landes­versicherungsanstalten zusätzlich die Aufga­ben der
Angestelltenversicherung übernom­men hatten, wurde durch Gesetz vom 7. 8. 1953
wieder ein eigenständiger Versiche­rungsträger für die Rentenversicherung der
Angestellten errichtet. Sitz ist Berlin.






(BfA) BfA.

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