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Devisenmakler

An der Devisenbörse amtlich bestellter Devisenkursmakler. Der Begriff schließt im weiteren Sinne auch einen freien Makler ein, der die Vermittlung von Devisengeschäften im sogenannten Freiverkehr (außerhalb der Devisenbörsen) vornimmt (Handelsmakler).

Als amtlicher Makler an einer Devisenbörse in Deutschland nicht mehr existent. Als freie Makler können z.T. im Devisenmarkt für eigene und fremde Rechnung agierende Devisenhändler verstanden werden.

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