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ERP-Sondervermögen

Sondervermögen

Zum Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft wurde 1948 mit dem Marshall-Plan begonnen (European Recovery Program = ERP). Diese Finanzmittel dienten der Finanzierung von Warenlieferungen vor allem amerikanischer Unternehmen nach Europa. Die Lieferungen wurden von den Importeuren zwar in Landeswährung bezahlt, diese Zahlungen jedoch zu 95% auf sogenannte Gegenwertfonds gebucht. Die Mittel der Fonds konnten von den Empfängerländern für Aufbauprojekte verwendet werden. Ein Teil wurde im Londoner Schuldenabkommen zurückgezahlt, der Rest im ERP-Sondervermögen zusammengefaßt. Dieses bildet nun einen Teil des Bundesvermögens. Es diente zunächst dem deutschen Wiederaufbau, inzwischen werden auch Darlehen an Entwicklungsländer, Gemeinden, Mittelstand, Berliner Wirtschaft und für Umweltschutz gewährt. Diese Darlehen sind stark zinsverbilligt.

Ein aus Mitteln des Europäischen Wiederaufbauprogramms (ERP) gebildeter Fonds, der insbesondere von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Export- und Projektfinanzierung verwendet wird. Einer der Schwerpunkte der KfW ist die Exportfinanzierung von Ausfuhrgeschäften mit Entwicklungsländern. Dafür steht unter anderem das KfW/ERP-Exportfinanzierungsprogramm bereit. Für den maximalen Kreditbetrag pro Ausfuhrgeschäft aus diesem Programm gelten die folgenden Höchstwerte:
Auftragswerte bis zu 50 Millionen DEM: 85% des tatsächlichen Auftragswertes.
Auftragswerte über 50 Millionen DEM bis zu 100 Millionen DEM: 85% von 50 Millionen DEM 42,5 Millionen DEM.
Auftragswerte über 100 Millionen DEM: 85% von 50% des tatsächlichen Auftragswertes, maximal 170 Millionen DEM. Eine Aufstockung aus von der KfW ergänzend bereitgestellten Marktmitteln ist möglich.
Die Zinssätze für Kredite aus dem KfW/ERP-Exportfinanzierungsprogramm werden grundsätzlich bei Darlehensvertragsabschluß fixiert und gelten dann für die gesamte Laufzeit des Darlehens. Die Höhe des jeweils anzuwendenden Zinssatzes basiert auf der Mindestzinsregelung des OECD-Konsensus (Übereinkommen über Leitlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite). Entsprechend dem OECD-Konsensus ist es ferner möglich, einen Festzinssatz vor Abschluß des Darlehensvertrages für maximal vier Monate verbindlich zu reservieren. Für die Reservierung stellt die KfW dem Exporteur eine Provision in Rechnung, die für vier Monate 1 % p. a. beträgt. Von der Unterzeichnung des Kreditvertrages bis zur vollständigen Auszahlung des Darlehens ist eine Zusageprovision von 0,375% p.a. auf die noch nicht ausgezahlten Kreditbeträge zu zahlen, die grundsätzlich vom Darlehensnehmer zu tragen ist.

rechtlich unselbständiger, finanzwirtschaftlich und verwaltungstechnisch selbständiger Teil des Bundesvermögens. Es entstand hauptsächlich aus den DM-Gegenwerten für die Einfuhren im Rahmen des Europäischen Wiederaufbauprogramms (European Recovery Program; ERP) und des GARIOA-Programms sowie den daraus erzielten Zinserträgen. Das ERP-Sondervermögen diente zunächst ausschließlich der Darlehensgewährung für den Wiederaufbau und die Förderung der deutschen Wirtschaft gemäss den Bestimmungen des Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den USA und der BRD vom 15.12.1949 (Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31.8.1953, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1993) in Verbindung mit den jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetzen. Nach dem ERP-Entwicklungshilfegesetz vom 9.6.1961 konnten erstmals auch Darlehen an - Entwicklungsländer aus ERP-Mitteln gewährt werden. Das ERP-Investitionshilfegesetz vom 17.10.1967 und das Änderungsgesetz vom 24.7.1968 erweiterten schließlich entscheidend den Kreis der Nutznießer von ERP-Mitteln und das Spektrum der Förderungsprogramme. Im Zuge der deutschen - Wiedervereinigung erwachte die Ursprungsidee des Sondervermögens zu neuem Leben. In Form von Modernisierungs-, Aufbau-, Regionalprogrammen, Haftungs- und Beteiligungsfonds fließen ERP-Mittel verstärkt in die durch Art. 3 Einigungsvertrag genannten neuen Bundesländer. Der Umfang der ERP-Aktivitäten ist gleichfalls kräftig gestiegen: Ausgaben (ohne Schuldentilgung) 1989: 5,3 Mrd. DM; 1991: 12,2 Mrd. DM. Das traditionell revolvierende Geschäft tritt zurück. Dominierend wird Darlehensvergabe auf der Grundlage von Mitteln, die am Kapitalmarkt als Schuldscheindarlehen, 1992 erstmals auch als Anleihen aufgenommen wurden (Kreditfinanzierungsquote 1989:21%; 1992: 56%).). Zinsen werden zugunsten der Darlehensnehmer mit Hilfe von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt vom Kapitalmarktniveau auf Förderstufe abgesenkt.

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