Programm von Finanzzuweisungen, mit denen der Bund und die alten Bundesländer die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Ländern unterstützen wollen. Insgesamt wurden hierfür in den Jahren 1991 und 1992 22 Mrd. DM an die neuen Länder überwiesen. Ein Teil der Mittel wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a GG sowie als Finanzhilfen nach Art. 104 a Abs. 4 GG und insoweit zweckgebunden und mit Eigenbeteiligung an die neuen Länder gezahlt. Ein grosser Teil der Mittel floss aber auch als allgemeine Finanzzuweisungen in die neuen Länder, was angesichts der geringen Leistungsfähigkeit der dortigen öffentlichen Verwaltung auf Kritik gestossen ist.
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