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Gläubigerpapier

soweit für die Bereitstellung von Kapital Wertpapiere ausgegeben werden, kann es sich um Beteiligungs- oder Gläubigerpapiere handeln. Während erstere (z.B. Aktien) einen Anteil am Unternehmen gewähren, sind Gläubigerpapiere Unterpfand einer Forderung. Deren Inhaber ist somit - entsprechend dem Wortlaut — Gläubiger. Den Gläubigerpapieren ist gemeinsam, dass sie einen von der Ertragslage des Schuldners unabhängigen, i.d.R. festen Zins gewähren und nach einer bestimmten bzw. (wie z.B. bei der Auslosung der Rückzahlung der einzelnen Teilschuldverschreibungen bei Industrieobligationen) bestimmbaren Zeitdauer zurückgezahlt werden. Ordnet man die wichtigsten Gläubigerpapiere nach Emittentengruppen, dann ergibt sich folgende Einteilung: (1)  Betriebe (i.d.R. Grossbetriebe in der Rechtsform der Aktiengesellschaft): Von diesen können Industrieobligationen und die sich teilweise gewinnabhängig verzinsenden Gewinnschuldverschreibungen ausgegeben werden. Im Grenzbereich zu den Beteiligungspapieren sind die Optionsschuldverschreibungen, die mit einem Bezugsrecht auf Aktien ausgestattet sind, und die Wandelschuldverschreibungen, bei denen die Kreditgeber das Recht zum Umtausch der Obligationen in Aktien haben, angesiedelt. (2)  Kreditinstitute (vor allem Realkreditinstitute, Spezialkreditinstitute und Girozentralen): Von den Realinstituten werden Pfandbriefe zur Finanzierung der von ihnen unter Inanspruchnahme von Grundpfandrechten gewährten Kredite ausgegeben, d.h. die Pfandbriefe stellen das Passivgeschäft der Realkreditinstitute dar. Von Hypothekenbanken und  Landesbanken/Girozentra- len werden Kommunalobligationen im eigenen Namen und für eigene Rechnung ausgegeben; die Kommunalobligationen sind i.      d.R. gesichert durch Forderungen der betreffenden Kreditinstitute, die diese gegenüber Gemeinden oder Gemeindeverbänden aufgrund gewährter Kommunaldarlehen aufweisen. Wird eine Anleihe direkt von einer Gemeinde oder von einem Gemeindeverband bzw. als Sammelanleihe von mehreren Gemeinden oder Gemeindeverbänden unter Einschaltung einer Girozentrale als Vermittler ausgegeben - die äusserste Stufe ist die Einheitsanleihe der Deutschen Girozentrale -, dann liegen kommunale Schuldverschreibungen vor ( Kommunalanleihe). (3)  Staatliche Institutionen (Bund, Länder, Bundesbahn, Bundespost und andere Sondervermögen des Bundes): Von den staatlichen Institutionen können insb. Schuldverschreibungen als langfristige oder Schatzanweisungen als mittelfristige Staatsanleihen ausgegeben werden ( Schuldformen).        Literatur: Vormbaum, H., Finanzierung der Betriebe, 8. Aufl., Wiesbaden 1990, S. 339 ff.

Gläubigerpapiere sind Wertpapiere, mit denen ein Gläubiger-Schuldner-Verhältnis begründet wird. Der Anleger wird mit dem Kauf eines solchen Wertpapiers zum Gläubiger. Derjenige, der das Wertpapier ausgibt und dafür vom Gläubiger Geld erhält, ist der Schuldner. Beispiel für Gläubigerpapiere: die Anleihen.

siehe   Anleihe.

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