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Kreditkarte

Ausweis, der seinem Inhaber die Möglichkeit zur Leistung bargeldloser Zahlungen eröffnet. Kreditkarten sind somit Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Neben der Zahlungsfunktion hat die Kreditkarte Kreditfunktion, Scheckgarantiefunktion (z. B. bei Bankkreditkarten), Identifikationsfunktion. Entsprechend der Anzahl der beteiligten Parteien unterscheidet man zwischen (Universal-)Kreditkarten des Drei-Parteien-Systems und des Spezialkreditkarten (Zwei-Parteien-System).

(1) Universalkreditkarten (Drei-Parteien-System): Kreditkartenemittenten sind Universalkreditkartengesellschaften (z. B. Diners Club, VISA, American Express, EUROCARD), branchenbeschränkte Kreditkartengesellschaften, Kreditinstitute, Fachverbände etc. Die Kreditkarte wird dem Inhaber nach Kreditwürdigkeitsprüfung aufgrund eines Vertrages, der zwischen ihm und dem Kreditkartenemittenten abgeschlossen wurde, ausgehändigt. Der Kreditkartenemittent schließt mit Hotels, Kaufhäusern, Einzelhändlern etc. Verträge, die den Kreditkarteninhabern die Abnahme von Lieferungen und/oder Leistungen gegen Vorlage der Karte und Leistung seiner Unterschrift auf einem speziellen Rechnungsformular ermöglicht. Auf das Rechnungsformular wird mit Hilfe einer speziellen Vorrichtung die Prägung der Kreditkarte übertragen. Der Kartenemittent vergütet die Lieferungen und Leistungen unter Abzug eines Diskonts (i. d. R. 3,6%). Die geleisteten Zahlungen zieht der Kartenemittent im Einzugsverfahren vom Bankkonto des Karteninhabers ein. Bis auf eine Jahresgebühr sowie evtl. eine Aufnahmegebühr entstehen dem Karteninhaber keine Kosten.

(2) Spezialkreditkarten: Parteien sind das die Kreditkarten ausstellende Unternehmen (z. B. Warenhäuser, Mineralölkonzerne, Luftfahrtgesellschaften, Krankenversicherer) und der Kreditkarteninhaber.

ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Sie wird von einem bestimmten Kreditinstitut an seine Kunden ausgegeben. Der Kunde kann mit dieser Kreditkarte bei angeschlossenen Geschäften, Hotels, Fluggesellschaften usw. Rechnungen durch Vorlage der Kreditkarte und durch Unterschreiben der Rechnung bargeldlos bezahlen. Er kann dies bis zur Höhe seines Guthabens bzw. bis zur Ausschöpfung seiner Kreditlinie tun. Es erfolgt monatliche Abrechnung, Gebühren fallen in Form einer jährlichen Gebühr plus eines bestimmten Satzes pro Geschäftsvorfall an. Das in den USA entstandene System der Kreditkarte (Bankamericard, American Express, Visa, Diners Club, Master Charge usw.) fand auch in Europa Verbreitung und Nachahmung (Carte Bleue, Barclaycard, Eurocard usw.).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Zahlungsmittel, das zum bargeldlosen Einkauf bei den Vertragsunternehmen der kartenausgebenden Organisation berechtigt.

Die Kreditkarte ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Sie fand ihren Ursprung in Amerika. Bereits in der Jahrhundertwende (19./20. Jahrhundert) begannen Hotels, Mineralölkonzerne und Warenhäuser mit der Ausgabe von Kreditkarten. Jedoch war die Verwendbarkeit für den Karteninhaber eingeschränkt, da diese Kundenkreditkarten meist eine lokale, auf den eigenen Geschäftsbereich der emittierenden Stellen (insbesondere Nicht-Banken) begrenzte Gültigkeit und Bedeutung hatten und somit jeweils nur von wenigen Vertragsunternehmen akzeptiert wurden (vgl. Buchal, 1994, Sp. 1272).

Kreditkarten werden nach einer Kreditwürdigkeitsprüfung gegen Zahlung eines Jahresbeitrages von Kreditkartenherausge-bem, so Banken und Kreditkartenorganisationen (z.B. American-Express, Diners Club, Visa) ausgestellt. Mit dieser Karte kann der Karteninhaber in allen, dem jeweiligen System angeschlossenen Hotels, Restaurants oder Geschäften Waren und Dienstleistungen ohne Barzahlung erwerben, indem die Karte vorgelegt wird und die Rechnung vom Karteninhaber unterzeichnet wird. Die Rechnungen werden durch das Kreditkartenunternehmen beglichen und der Karteninhaber wird per Sammelrechnung zumeist monatlich belastet. Die Kreditkarte erfüllt somit sowohl eine kredittechnische als auch eine zahlungstechnische Funktion (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, 2000, S. 1873). Den im Kreditkartensystem zusammengeschlossenen Vertragspartnern wird je bargeldlosem Umsatz eine Provision in Rechnung gestellt. Bei Debitkarten wird im Gegensatz zu den Kreditkarten, bei denen dem Karteninhaber ein Kredit gewährt wird, bei jeder Verwendung der Karte eine Lastschrift erzeugt. Der ausgegebene Betrag wird direkt vom Konto des Kunden abgebucht. Diese von den Banken herausgegebenen Karten kosten den Einzelhändler i.d.R. keine Provision. Im Gegensatz zu Kreditkarten der Kreditkartenorganisationen und Banken werden von Einzelhandelsunternehmen, meist Filialunternehmen, zunehmend handelseigene Kundenkarten herausgegeben, die teilweise auch zur bargeldlosen Zahlung an der Kasse des jeweiligen Unternehmens verwendet werden können.

Neben der Kredit- und Zahlungsfunktion hat die Kundenkarte für Handelsunternehmen im Wesentlichen Marketingfunktionen. Zum einen wird durch die Ausgabe von Kundenkarten und der damit verbundenen zusätzlichen Leistungen versucht, eine Bindung an das eigene Unternehmen herzustellen (Kundenbindung). Zum anderen soll eine effiziente Ansprache des Kunden durch ein Data-Base-Marke-ting gewährleistet werden. Interessant ist zudem die Möglichkeit der Verknüpfung von Kundendaten mit internen Warenwirtschaftsdaten zu Kundenanalysen und Ursache-Wirkungsanalysen. Die Ausgabe von Kundenkarten durch Marktforschungsinstitute eröffnet zudem neue Möglichkeiten elektronischer Panels (Paneljorschung).

ein zuerst in den USA entwickelter "Bonitätsausweis" für bargeldlose Zahlungen, der es dem Inhaber ermöglicht, bei allen dem System angeschlossenen Vertragsunternehmen (Hotels, Restaurants, Geschäfte) Leistungen ohne Barzahlung in Anspruch zu nehmen, indem er die Rechnungen lediglich unterschreibt. Der Rechnungsbetrag wird dem Vertragsunternehmen vom Kreditkartenemittenten unter Abzug einer Provision (Disagio) vergütet, und das Konto des Karteninhaber wird (zumeist nur einmal monatlich) mit den aufgelaufenen Rechnungsbeträgen belastet. Die deutschen Universalbanken haben sich 1976 auf eine einheitliche Kreditkarte geeinigt (Eurocard). Durch Zusammenarbeit mit der amerikanischen Kreditkarten-Organi- sation Interbank/Master Charge und mit der englischen Kreditkarten-Gruppe Access umfasst das Eurocard-System inzwischen das umfangreichste Vertragspartner-Netz in der Welt (mehr als 7 Mio. Vertragsunternehmen) bei etwa 100 Mio. Karteninhabern. Weitere weltweit tätige Kreditkartensysteme sind Visa, American Express und Diners Club. In jüngster Zeit gewinnen die sog. Kundenkreditkarte und das point of sale banking an Bedeutung.   Literatur: Giger, H., Kreditkartensysteme, Zürich 1985. Weller, M., Das Kreditkartenverfahren, Köln, Berlin 1986.  

Besondere Ausweise einer Kreditkarten-Organisation, die eine bargeldlose Zahlung direkt beim Zahlungsempfänger durch Unterschrift auf einem Zahlungsbeleg ermöglicht. Kreditkarten können aber auch an Automaten und bestimmten Bankschaltern zur Bargeldbeschaffung verwendet werden. Kreditkarten sind typische pay-later-/Carten, da regelmäßig der Zahlungspflichtige erst später eine Einzel- oder häufiger eine Monatsrechnung aller Zahlungen begleichen muss. Mit der Karte sind häufig weitere Funktion verbunden, wie Telefonieren oder bestimmte Versicherungen. Kreditkarten werden nur von Händlern oder Dienstleistern als Zahlung akzeptiert, die mit der Kreditkartenorganisation einen Vertrag abgeschlossen haben. Regelmäßig machen sie dies den Kunden durch einen Aufkleber deutlich. Der Karteninhaber selbst muss einen Vertrag mit der Kreditkartenorganisation abschließen, meistens gegen einen festen Jahresbeitrag. Die Kartenorganisation prüft die Bonität des Antragstellers, z.B. über die SCHUFA. Der Zahlungsvorgang wird durch Vorlage der Karte und Unterschrift unter dem Zahlungsbeleg ausgelöst. Häufig verrechnet der Händler gleich elektronisch. Der Händler erhält eine Bestätigung und damit eine Zahlungsgarantie. Als Kreditkartenorganisation sind vor allem tätig: Eurocard, Visa, American Express, Diners. Banken können selbst Ausgabestelle der Karte mit Risikoübernahme sein und sich nur die Dienstleistung der Kartenorganisation durch Lizenz erwerben. Je nach Verrechnungsart mit dem Karteninhaber unterscheidet man: Charge Cards ohne Verfügungslimit, Credit Cards mit einem eingeräumten und dem Karteninhaber mitgeteilten Vefügungslimit. Für den Karteninhaber wird ein Kartenkonto geführt, auf dem auch verzinsliche Guthaben angesammelt werden können. Bei der selteneren Form der Debit Card wird jede Zahlung sofort vom Girokonto des Karteninhabers ohne Einräumung eines Zahlungsziels abgebucht.

Eine Kreditkarte berechtigt ihren Inhaber, bei den Vertragsunternehmen des Emitten­ten bis zu einer gewissen Höchstsumme bar­geldlos Waren und Dienstleistungen zu beziehen. Aufgrund vertraglicher Verein­barungen (Kreditkartensysteme) vergütet die Kartenorganisation dem Unternehmen anschließend den entsprechenden Gegen­wert unter Abzug einer vorher festgelegten Provision (üblicherweise zwischen 2,5 und 8 Prozent) und zieht den Rechnungsbetrag bei den Mitgliedern ein.    



Bargeldloser Zahlungsverkehr durch Kreditkarten, bei dem der Kreditkarteninhaber berechtigt ist, bei den Betrieben, die der Kreditkartenorganisation angeschlossen sind, bargeldlos einzukaufen und seine Rechnungen zu begleichen. Der Inhaber der Kreditkarte begleicht damit nach Rechnungserhalt alle in einem bestimmten Zeitraum getätigten Einkäufe bei der Kreditkartenorganisation. Bei Beantragung einer Kreditkarte wird von dem Kreditkarteninstitut eine Bonitätsprüfung durchgeführt bevor die Kreditkarte ausgehändigt wird. Die Kosten für den Kreditkarteninhaber belaufen sich auf eine jährliche Pauschale, die je nach Kreditkartenorganisation bei ca. DM 40,— bis DM 120,—liegt. Manche Kreditorganisationen geben auch höherwertige Kreditkarten aus (z. B. GoldCard, PlatinumCard), die mit zusätzlichen Serviceleistungen verbunden sind, jedoch eine höhere Jahrespauschale kosten, die bis zum 20-fachen des Normalbetrages beträgt. Die einer Kreditkartenorganisation angeschlossenen Geschäfte, Restaurants und Unternehmen zahlen an die Kreditkartenorganisation eine Gebühr, die bis zu 6 %, bezogen auf den Betrag, für den der Kreditkunde eingekauft hat, beträgt.
In Deutschland bekannte Kreditkartenorganisationen sind u. a. EuroCard, American Express, Diners Club, VisaCard.
Besondere Bedeutung in Europa hat in diesem Zusammenhang die ecKarte, die von Bankinstituten ausgegeben wird.
Siehe: eurocheque

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