Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Landesbanken und Girozentralen

Öffentliche Kreditinstitute

Teilgruppe der Universalbanken, die ihrerseits der im deutschen Bankensystem vorherrschende Banktyp sind. Die elf Landesbanken/Girozentralen sind gleichzeitig regionale Spitzeninstitute der Sparkassen und Hausbanken des jeweiligen Bundeslandes. Als ihr her die Deutsche Girozentrale - Deutsche Kommunalbank -, die sich jedoch zu einer eigenständigen Spezialbank für das Grosskreditgeschäft entwickelt hat; statistisch wird sie heute als zwölfte Girozentrale behandelt. Als Girozentralen unterstützen die Institute die ihnen angeschlossenen Sparkassen insb. beim Liquiditätsausgleich. Als Landesbanken sind sie Durchleitsteilen für Gelder aus staatlichen Kreditaktionen; sie emittieren auch eigene Schuldverschreibungen, wobei sie den Erlös als Kommunaldarlehen weiterleiten und auf diese Weise den Gemeinden einen Zugang zum organisierten Kapitalmarkt verschaffen. Bei der Kreditvergabe an die Wirtschaft gilt traditionell der Grundsatz der "Priorität der lokal zuständigen Sparkasse". Seit den 60er Jahren haben sich die Landesbanken/Girozentralen verstärkt von Hilfseinrichtungen zu Instituten mit eigenständigen Geschäftsinteressen entwickelt. Durch Fusion sind einige von ihnen sprunghaft gewachsen und verstehen sich heute als direkte Konkurrenten der privaten Grossbanken. Im Zuge dieser Entwicklung haben sie auch ihre Auslandsaktivitäten stark ausgeweitet. Gemeinsam mit den regionalen Sparkassenverbänden sind sie im Deutschen Sparkassen- und Giroverband zusammengeschlossen. Grösste Institute der Gruppe sind die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) und die Bayerische Landesbank Girozentrale.  



In Deutschland Begr. f. Kreditinstitute, die auf Landesebene den Oberbau des Sparkassensektors darstellen. Sie erfüllen für die ihnen angeschlossenen Sparkassen die Funktion einer Sparkassen-Zentralbank im regionalen Bereich und sind als Universalbanken tätig. L./G. haben die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt bzw. einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Anteilseigner sind - je nach Entstehung - der regionale Sparkassen- und Giroverband, die angeschlossenen Sparkassen, andere L./G. und das jeweils betreffende Bundesland. Landesbanken besorgen die Bankgeschäfte ihres Landes. Sie gehören dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband sowie dem Bundesverband öffentlicher Banken an. Auf der Ebene des Bundes ist ihr Spitzeninstitut die DGZ-Deka-Bank (Deutsche Girozentrale - DGZ). Die Landesbank Baden-Württemberg ist z. B. über folgende Internetadresse zu erreichen: http://www.lbbw.de

sind oberste Institute der Sparkassen in einer bestimmten Region (Bundesland). Sie betreiben alle Bankgeschäfte (• Kreditinstitute) und übernehmen die Funktion von Girozentralen (Gironetz).

Die Landesbanken/Girozentralen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und zugleich die regionalen Zentralinstitute der Sparkassen. Ihre Gewährträger, die für Ausfalle haften, sind die Länder (neben den regionalen Sparkassenorganisationen), als deren Hausbank die Landesbanken quasi funktionieren (können). Sie sind damit ein wichtiger Kreditgeber für die öffentliche Hand auf Ebene der Bundesländer. Für die Sparkassen verwalten sie beispielsweise die Liquiditätsreserven, sie stellen ihnen Dienstleistungen zur Verfügung, die die kleineren Institute schwerlich aus eigenen Mittel sichern könnten, sie betreiben die Auslandsgeschäfte u.v.m. Außerdem unterhalten die Landesbanken eigene Landesbausparkassen (LBS).

Landesbanken, auch Girozentralen genannt, sind Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und betreiben inzwischen als Universalbanken alle Bereiche des Bankgeschäftes. Sie fungieren als Hausbank des jeweiligen Bundeslandes. Spitzeninstitut ist die Deutsche Girozentrale Frankfurt/Main.
Einige Landesbanken sind aus dem Zusammenschluss mehrerer Girozentralen hervorgegangen. Träger der Girozentralen ist die Sparkassenorganisation in Form des Sparkassen- und Giroverbandes. Hierzu gehören heute noch die Landesbanken Saar und Stuttgart sowie die
Badische kommunale Landesbank. Die Landesbank Hamburg befindet sich ausschließlich in Trägerschaft des Landes. Sämtliche anderen Landesbanken werden u. a. gemeinschaftlich vom jeweiligen Bundesland und dem jeweiligen Sparkassen- und Giroverband getragen. Die Landesbanken fungieren als Zentralbanken der regionalen Sparkassen. Die größten Landesbanken sind WestLB, Bayerische Landesbank, Südwest-LB, Hessisch-Thüringische Landesbank.

Vorhergehender Fachbegriff: Landesbanken | Nächster Fachbegriff: Landesbanken/Girozentralen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Ranking | Lorenzkurve | Zuliefererkooperation

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon