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Lieferantenkredit

Der Lieferantenkredit (auch Liefererkredit, supplies credit, trade credit) ist ein kurzfristiger, meist durch einen Eigentumsvorbehalt abgesicherter Kredit des Lieferanten an seinen Kunden durch Gewährung eines Zahlungszieles. Er ist der Zahlungsaufschub, den der Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen dem Käufer gewährt (freiwilliger Lieferantenkredit) oder der durch verzögerte Zahlung von seiten des Käufers erzwungen wird (unfreiwilliger Lieferantenkredit).

Beispiel: Die Kreditbeziehung zwischen dem Lieferanten und seinem Abnehmer gehört zu den Details, die im Rahmen eines Kaufvertrages zu regeln sind. Häufig findet sich folgende Formulierung:
"Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto, bis 30 Tage Zahlung netto Kasse".

Der Kunde erhält also einen Preisnachlaß (Skonto) von 2 % auf den Rechnungsbetrag, falls er innerhalb von 10 Tagen zahlt (sconto, ital. = Abzug).

Zur Sicherung der Forderung behält sich der Lieferant meist das Eigentum an der gelieferten Sache vor (Eigentumsvorbehalt). Denkbar ist auch die Sicherung durch einen Kundenwechsel, d. h. der Abnehmer akzeptiert einen auf ihn gezogenen Wechsel. In diesem Fall kann das Zahlungsziel (die Zahlungsfrist) auch über 30 Tage hinaus verlängert werden, da der Lieferant seine Forderung durch den Wechsel gesichert hat und sich durch Einreichung des Papiers bei seiner Hausbank refinanzieren kann.

Vorteil:
Der Lieferantenkredit wird in der Wirtschaftspraxis gern und oft genutzt, was durch folgende Vorteile aus der Sicht des Kreditnehmers erklärbar ist:
- Schnelligkeit: Der Kredit steht in dem Moment zur Verfügung, in dem die Schuld entsteht.
- Bequemlichkeit: Es entfallen viele bankübliche Formalitäten, häufig auch die gesonderte Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Es entsteht keine weitere Abhängigkeit von Kreditinstituten.

Problem: Diesen Vorteilen steht jedoch ein gravierender Nachteil gegenüber: Der in aller Regel sehr hohe Effektivzinssatz des Lieferantenkredites, d. h. der Zielzahlung anstelle der Zahlung mit Skontoziehung. Die Zinsen sind bei diesem Kredit im Preis enthalten.

Nicht jeder Kunde erkennt die Zinslast und nur wenige sind in der Lage,den genauen Effektivzins des Lieferantenkredites zu errechnen, der leicht Werte von dreißig, vierzig und noch mehr Prozent pro Jahr erreichen kann. Im obigen Beispiel beträgt der Effektivzins 45 Prozent pro Jahr. Die Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes erfolgt mit Hilfe der Zinsumrechnungsformel.

Kurzfristiger Kredit, der dadurch zustande kommt, daß der Abnehmer von Lieferungen oder Leistungen vom Lieferanten eingeräumte Zahlungsziele ausnutzt. Der Abnehmer erhält somit keinen Kredit in Form von Geldmitteln. Lediglich die Zahlungsverpflichtung wird um durchschnittlich ein bis zwei Monate hinausgeschoben.
Die Vergabe ist wie folgt möglich:
- in unverbriefter Form ( Buchkredit; sehr häufig);
- in verbriefter Form als Schuldwechsel oder Akzeptkredit .

Ein Lieferantenkredit wird i. d. R formlos gewährt (keine umfangreichen Kreditprüfungen) und ist leicht erhältlich, da er für den Lieferanten ein absatzpolitisches Instrument darstellt (Absatzfinanzierung). Die Besicherung erfolgt i. d. R. durch Eigentumsvorbehalt. Kreditprolongation ist meist ohne Schwierigkeiten möglich. Somit besitzt der Abnehmer ein flexibles Finanzierungsinstrument. Die Kosten des Lieferantenkredits (Skonto) sind jedoch i. d. R. erheblich höher als beim Bankkredit.

Ein Lieferantenkredit wird in Anspruch genommen, wenn das eingeräumte Zahlungsziel ausgenutzt wird und nicht ein Skonto während der Skontofrist bei der Zahlung abgesetzt wird.

Als Lieferantenkredit bezeichnet man einen kurzfristigen Kredit, den ein Warenlieferant seinem Abnehmer einräumt. Der Lieferantenkredit entsteht durch ist und ung des Kaufpreises für die Waren (Gewährung eines Zahiungsziels); dem Kreditnehmer werden keine liquiden Mittel zugeführt. Ein Lieferantenkredit dient zur Überbrükkung des Zeitraums zwischen der Beschaffung der Ware und dem Eingang des Umsatzerlöses. Für den Lieferantenkredit wird kein Zins vereinbart, die Kosten des Lieferantenkredit entstehen aus dem Verzicht auf die Inanspruchnahme des Skonto.

Die Effektiwerzinsung des Lieferantenkredit liegt i. d. R. wesentlich höher als die eines Bankkredits. Trotzdem ist der Lieferantenkredit in der Praxis sehr behebt, so daß er mit zu den wichtigsten kurzfristigen Fremdfinanzierungsinstrumenten zählt. Ein Lieferantenkredit ist ohne große Formalitäten zu bekommen, die Ansprüche an die Kreditwürdigkeit eines Kunden sind geringer als bei Bankkrediten, außerdem setzen Lieferanten den Lieferantenkredit als Mittel der Absatzförderung ein (Zahlungsbedingungen). Die Sicherstellung des Kredits beschränkt sich meist auf den Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren, weshalb gerade kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über genügend anderweitige Sicherheiten verfügen, gern den Lieferantenkredit in Anspruch nehmen.

Bei dem Lieferantenkredit können zwei Bedeutungsdimensionen unterschieden werden. Zum einen kann man darunter einen Kredit verstehen, den ein Lieferant seinem Kunden durch Gewährung von Zahlungszielen einräumt, so dass hier eine kurzfristige Kreditgewährung vorliegt. Auf der anderen Seite wird der Begriff im Außenhandelsgeschäft synonym zur Exportfinanzierung verwendet. Dabei erhält ein Exporteur zur Refinanzierung einer etwaigen Zielgewährung an seinen Importeur einen Kredit von der Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA), einem permanenten Bankenkonsortium, das von deutschen Banken als Gesellschafter getragen wird. In diesem Sinne stellen Lieferantenkredite eine langfristige Form der Außenhandelsfinanzierung dar (Außenhandelsfinanzierung). Lieferantenkredite der AKA sind deutschen Exporteuren über ihre Hausbank zugänglich, die den Antrag mit ihrer Stellungnahme an die AKA weiterleitet. Der AKA stehen zwei Grundformen von Fonds für Lieferantenkredite zur Verfügung (vgl. Schroth, 2001, S. 24):

- Plafond A steht speziell zur Refinanzierung für Kosten während der Produktionszeit bzw. für Forderungen aus dem vom Exporteur eingeräumten Zahlungszielen zur Verfügung. Eine Selbstfinanzierungsquote in Höhe von 10% bis 15% ist üblich. Die Laufzeit sollte mindestens 12 Monate betragen.

- Im Gegensatz zu Plafond A sind die Plafonds C, D, E allgemein für gebundene Finanzkredite sowie für den Ankauf bundesgedeckter Exportforderungen vorgesehen.

Durch die Konstruktion der Zwischenschaltung der Hausbank liegt die Primärhaftung bei dem Kreditinstitut. Eine Sicherung ist durch Abtretung der Ansprüche aus der Exportforderung und durch Hermesdeckung (HERMES) möglich.

Wenn ein Betrieb Lieferungen oder Leistungen von einem anderen Betrieb erhalt, dann entsteht zwischen den Beteiligten eine Kreditbeziehung, sofern der Betrieb seine Schulden nicht umgehend begleicht. Ein solcher Lieferantenkredit kann entweder durch Vereinbarung eines Zahlungsziels ausdrücklich gewährt oder auch "erzwungen" werden, wenn der Abnehmer seine Rechnungen nur schleppend bezahlt, ohne dass der Lieferant geeignete Gegenmassnahmen (z.B. angesichts der Bedeutung des Kunden für ihn) ergreifen kann. Seinem Wesen nach ist der Lieferantenkredit ein Mittel der Absatzförderung. Für den Kreditnehmer hat er den Vorteil, dass er ohne Formalitäten und i.d.R. ohne Hingabe von Kreditsicherheiten gewährt wird. Zur Sicherung seiner Forderung behält sich der Lieferant aber bis zur Bezahlung das Eigentum an den gelieferten Sachen vor (Eigentumsvorbehalt). Für den Lieferantenkredit wird zwar kein Zins gezahlt, aber er wird dann, wenn für den Fall der unverzüglichen Zahlung ein Skonto eingeräumt wird, nicht umsonst gewährt, weil sich in Höhe des gewährten Skontos der zu bezahlende Betrag vermindert. Insofern müssen für den Lieferan- tenkredit "Zinsen" bezahlt werden, wenn ein möglicher Skonto nicht in Anspruch genommen wird.

Literatur: Wöhe, G./Bilstein, Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München.

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