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Optionsanleihe

spezielle Anleiheform (Anleihe) kapitalsuchender Unternehmen. Die Optionsanleihe besteht aus zwei Bestandteilen: einer normalen Anleihe und Optionsscheinen. Letztere berechtigen ihren Inhaber innerhalb einer bestimmten Frist zum Erwerb anderer Wertpapiere dieses Unternehmens unter im Vorhinein festgelegten Bedingungen. Durch diese Kombination eröffnet das Unternehmen den Kapitalgebern eine Spekulation auf steigende Kurse der über die Optionsscheine erwerbbaren Wertpapiere in der Erwartung, dass sich die Kapitalgeber dafür mit einem niedrigen Anleihezins begnügen. In letzter Zeit werden zum Teil auch Optionsanleihen ermittelt, deren Optionsscheine sich auf den Bezug von Devisen, Anleihen etc. beziehen.

Optionsanleihen sind spezielle Anleihen, die mit dem Sonderrecht auf Aktienerwerb ausgestattet sind. Nach Ausübung des Optionsrechtes bleibt das ursprüngliche Gläubigerpapier als solches bestehen, so dass der ursprüngliche Gläubiger zugleich auch Aktionär der Aktiengesellschaft wird. Durch die Emission von Optionsanleihen besteht für börsennotierte Unternehmen damit die Möglichkeit, neben Fremdkapital zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich auch Eigenkapital zu akquirieren. Durch das gewährte Optionsrecht liegt die marktübliche Verzinsung i.d.R. unter der von normalen Anleihen. Wie das Optionsrecht ausgestaltet ist (Optionsfrist, Bezugskurs für den Aktienerwerb etc.), kann aus den Anleihekonditionen entnommen werden.
Optionsanleihe (-obligation, -schuldverschreibung, bond warrant, stock warrant) heißen solche Anleihen (Obligationen) von Aktiengesellschaften, die ihrem Eigentümer das Zusatzrecht einräumen, während eines bestimmten Zeitraums Wertpapiere (in der Regel Aktien) zu einem im voraus festgesetzten Preis (Optionspreis, Optionskurs) zu erwerben.
Weil mit der Optionsanleihe ein Bezugsrecht verknüpft ist, bezeichnet man sie auch als Bezugsrechtsobligation. Sie gehört wie die Gewinnschuldverschreibung und die Wandelanleihe zu den Sonderformen der Industrieobligation (Obligation).
Hinweis:
(1) Die Optionsanleihe verbrieft im Gegensatz zur Wandelanleihe kein Umtauschrecht Anleihe gegen Aktie; sie gewährt dem Anleger statt dessen Zusatzrechte neben Zins und Tilgung. Die Ausübung dieser Zusatzrechte erfordert im Gegensatz zur Wandelschuldverschreibung nicht die Hergabe des Schuldtitels; vielmehr tritt das Anteilspapier neben das Forderungspapier, so daß das ursprüngliche Gläubigerpapier bei Optionsausübung nicht erlischt.
(2) Der das Optionsrecht verbriefende Optionsschein kann auch getrennt von der Anleihe gehandelt werden. Gegenstand der Option kann einmal der Bezug von Aktien sein(Bezugsrechtsobligation, stock warrant) wobei die Bezugskonditionen zum Zeitpunkt der Ausgabe der Optionsanleihe fixiert werden; Optionsgegenstand kann aber auch das Recht sein, künftige Anleihen des Emittenten zu jetzt festgelegten Bedingungen zu erwerben (bond warrant).
(3) Bei Optionsanleihen begnügen sich die Gläubiger meist mit einer unter dem Kapitalmarktzins liegenden Verzinsung. Für die emittierende Unternehmung bietet die Optionsanleihe deshalb die Möglichkeit, einerseits zu langfristigem zinsgünstigen Fremdkapital zu kommen und sich andererseits Eigenkapital mit einem möglicherweise ins Gewicht fallenden Aufgeld zu verschaffen.
(4) Bei Begebung einer Optionsanleihe sind neben den für die Normalform typischen Konditionsbestandteilen auch Bezugsverhältnis, Optionsfrist und Optionspreis festzulegen. Konditionsbestandteile bei Anleihe und Optionsanleihe sind:
- Laufzeit,
- Nominalzins,
- Disagio,
- Zinstermine,
- Sicherheiten,
- Stückelung,
- Bezugsverhältnis,
- Optionsfrist, zusätzl. Konditionen bei Optionsanleihe
- Optionspreis.
Das Bezugsverhältnis gibt bei stock warrants (bond warrants) an, wieviele Bezugs- oder Optionsscheine für den Bezug einer Aktie (einer Anleihe) erforderlich sind. Die Optionsfrist gibt den Zeitraum an, innerhalb dessen das Optionsrecht ausgeübt werden kann. Der Bezugs-oder Optionspreis bezeichnet den Geldbetrag, der bei stock warrants (bond warrants) für eine Aktie (eine Anleihe) zu entrichten ist.
(5) Das Kernstück einer Optionsanleihe ist der Optionsschein, dessen Wert hauptsächlich vom Börsenkurs der Bezugsaktie abhängt. An der Börse werden bis zu drei Notierungen für eine Optionsanleihe ausgewiesen:
- Optionsanleihe mit Optionsschein (Anleihe cum = volle Stücke),
- Optionsanleihe ohne Optionsschein (Anleihe ex = leere Stücke),
- Optionsanleihe allein.
Neben der equity-linked issue sind inzwischen weitere neuartige Varianten der Optionsanleihe eingeführt worden. Sie eröffnen ihrem Inhaber die Option zum Bezug von:
- festverzinslichen Anleihestücken einer Folgeanleihe der Emittenten (Optionsanleihe ausgestattet mit Zins-Warrants; Bond-Warrants);
- Aktien und Anleihestücken einer Folgeanleihe der Emittentin (Optionsanleihe ausgestattet mit Aktien- und Bond-Warrants);
- Partizipationsscheinen der Emittentin;
- einer bestimmten Menge von Währungseinheiten zu einem bestimmten Kurs (Optionsanleihe ausgestattet mit Währungswarrants; Currency-Warrants);
- einer bestimmten Menge eines Edelmetalls (i. d. R. Gold), Rohöl.
(1) Die mit einem Aktien-Warrant ausgestatteten Optionsanleihen (equity-linked issues) geben dem Inhaber das Recht, innerhalb einer definierten Frist sowie zu einem bestimmten Bezugskurs Aktien der Emittentin zu erwerben. Im Gegensatz zur Wandelanleihe bleibt die Anleihe aber nach der Optionsausübung bis zur Tilgung als normale Festzinsanleihe weiter bestehen. Damit erhält die Unternehmung bei Optionsausübung über das zur Verfügung gestellte langfristige Fremdkapital hinaus zusätzliches Eigenkapital.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Emission von mit Aktien-Warrants ausgestatteten Optionsanleihen entsprechen nach herrschender Meinung grundsätzlich denen der Wandelobligation, wenn auch die Optionsanleihe im AktG nicht ausdrücklich aufgeführt wird. Demnach ist gem. §§ 221(1), 193(1) AktG die Emission von der Zustimmung eines Hauptversammlungsbeschlusses abhängig, der mindestens 3/4 des von der Beschlußfassung vertretenen Kapitals umfassen muß. Die Aktionäre haben gem. §§ 221(4),186 AktG ein Bezugsrecht.
Die Optionsanleihe wird bis zum Ende ihrer Laufdauer wie eine normale Festzinsanleihe verzinst. Der Nominalzins liegt als Ausgleich für die mit dem Optionsrecht verbundene spekulative Komponente immer deutlich unterhalb einer vergleichbaren Festzinsanleihe. Dies gilt generell für alle Typen von Optionsanleihen.

Optionsanleihen sind gemäß § 221 AktG Wandelschuldverschreibungen, die als ein selbständiges Recht, dem Optionsschein, den Bezug von Aktien verbriefen. Der Inhaber der Optionsanleihe ist nach Ausübung dieses Bezugsrechts sowohl Gläubiger als auch Gesellschafter der emittierenden Gesellschaft ( AG oder KGaA). Optionsanleihen sind wegen ihres spekulativen Charakters in der Regel mit einem niedrigeren Zinssatz als vergleichbare Anleihen ausgestattet.

Gegensatz: Wandelanleihen

  Anleihe, die mit einem Zusatzrecht zum Bezug von Aktien einer Gesellschaft ausgestattet ist. Im Gegensatz zur Wandelschuldverschreibung ist dieses Recht in einem eigenständigen Wertpapier (Aktienoptionsschein) verbrieft; Anleihe und Optionsschein können voneinander getrennt und deshalb in drei Formen gehandelt werden: •   Anleihe mit Optionsschein (cum), •   Anleihe ohne Optionsschein (ex), •   Optionsschein. Unabhängig von einem Bezug der Aktien muss der Schuldner auf die Anleihe Zinsen zahlen und sie bei Fälligkeit tilgen. Durch die Ausübung der Optionsrechte erhöht sich das Eigenkapital der Gesellschaft. Durch eine Optionsanleihe kann eine Aktiengesellschaft zum einen Fremdmittel zu günstigen Konditionen aufnehmen. Zum Ausgleich für den Wert des Optionsscheines wird die Anleihe entweder mit einem niedrigen Zinssatz oder einem Ausgabekurs weit über Nennwert ausgestattet. Bei einem günstigen Börsenklima kann die Gesellschaft zudem ei- nen hohen Preis für den Optionsschein erzielen oder einen hohen Bezugspreis festlegen. Allerdings sind Umfang und Zeitpunkt der späteren Kapitalerhöhung unbestimmt, bei sinkenden Aktienkursen werden möglicherweise keine Aktien bezogen. Für deutsche Unternehmen gelten die Bestimmungen von § 221 AktG, die nicht zwischen Options- und Wandelschuldverschreibungen differenzieren (bedingte Kapitalerhöhung). Deutsche Banken emittieren auch Genussscheine mit Aktienoptionsscheinen (Optionsgenussscheine). An den internationalen Anleihemärkten (Eurokapitalmarkt) erlebten Options- und Wändelanleihen vor allem japanischer Unternehmen Ende der 80er Jahre ein starkes Wachstum. Auf eigenkapitalbezogene Emissionen (equity linked is- sues) entfielen 1989 mit 85,2 Mrd. US-$ rund 33% aller Neuemissionen. 1990 waren es börsenbedingt nur 33,2 Mrd. US-$ bzw. 14%. Daneben werden auch Optionsanleihen mit Optionsscheinen zum Bezug einer anderen Anleihe, mit gedeckten Aktienoptionsscheinen und mit sonstigen Optionsscheinen begeben.                 Literatur: Gebhardt, G., Finanzwirtschaftliche Betrachtungen zur Emission von Optionsanleihen, in: ZfbF, 40. Jg. (1988), S. 896ff. Wöhe, G./Bilstein, /., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991.

Optionsanleihen sind eine spezielle Form von Anleihen, die von Kapital suchenden Unternehmen ausgegeben werden. Die Optionsanleihe ist mit einem Paket vergleichbar: Einmal enthält das Paket eine ganz normale Anleihe. Zum anderen werden der Anleihe – und dies ist ihre Besonderheit – noch ein oder mehrere Optionsscheine beigegeben. Sie berechtigen ihren Inhaber, innerhalb einer bestimmten Frist andere Wertpapiere des Unternehmens (z. B. Aktien) zu vorab bestimmten Bedingungen zu erwerben. Es stellt sich die Frage: Warum fügen die Unternehmen jedem Anleihe-Stück noch einen oder mehrere Kaufoptionsscheine bei? Die Antwort: Kaufoptionsscheine erlauben eine Spekulation auf steigende Kurse. Angenommen, der Schein ermöglicht es, in den nächsten 10 Jahren eine Aktie (heutiger Kurs 500 €) zu einem Kurs von 600 € zu beziehen. Dann ist ein Spekulant ggf. bereit, für die Chance eines über 600 € liegenden Aktienkurses beim Kauf einer Optionsanleihe mit einem sehr geringen Anleihezins zufrieden zu sein. Und hierin liegt der Vorteil, den das Kapital aufnehmende Unternehmen sucht.

Ein beim Handel mit Aktien vertraglich vereinbartes und durch Zahlung eines Optionspreises eingeräumtes Recht, innerhalb einer Frist eine bestimmte Anzahl von Aktien zu einem festgesetzten Preis zu kaufen (Kaufoption) bzw. zu verkaufen (Verkaufsoption) (Option). Bei Wandel- oder Optionsanleihen hat der Inhaber das Recht, während der Optionsfrist Beteiligungspapiere (zum Beispiel Vorzugsaktien, Stammaktien) zu festgelegten Bedingungen zu beziehen. Bei bestimmten Emissionen festverzinslicher Wertpapiere dokumentieren Optionsanleihen das Recht der an der Emission beteiligten Banken oder Anleihegläubiger, die zunächst nur einen Teilbetrag übernommen haben, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen weiteren Betrag übernehmen zu können. An den Börsen werden solche Optionen in der Regel mit Optionsscheinen gehandelt. Sie können von der Anleihe getrennt und selbständiges Handelsobjekt werden.

Wie Wandelanleihen werden auch Optionsanleihen exklusiv von Aktiengesellschaften emittiert und verbriefen das Recht zum Bezug von Aktien, im Unterschied zur Wandelanleihe jedoch nicht alternativ, sondern zusätzlich zur Anleihe. Mit Optionsanleihen beschaffen sich vor allem Großunternehmen schnell und preiswert Kapital. Optionsanleihen haben eine geringe Verzinsung, sind dafür aber eben mit der Option ausgestattet, innerhalb der Optionsfrist Aktien des Emittenten zu erwerben. Diese Sonderrechte des Inhabers der Anleihe werden auf einem gesonderten Optionsschein vermerkt. Optionsanleihen sind zum Börsenhandel zugelassen.

Eine Besonderheit der Optionsanleihe besteht darin, daß sie in drei verschiedenen Formen an der Börse gehandelt werden kann: als Optionsanleihe mit Optionsschein, als Optionsanleihe ohne Optionsschein und schließlich der Optionsschein selbst. Die Optionsanleihe mit Optionsschein wird als »Optionsanleihe cum« (lat.: mit) oder »ww« (engl.: with warrant) bezeichnet, und ihr Kurs beim Börsenhandel wird sowohl von der Aktienkursentwicklung als auch von der Zinsentwicklung bestimmt. Die Optionsanleihe ohne Optionsschein, die »Optionsanleihe ex« (lat.: fort) oder »ew« (eng.: ex warrant), wird quasi behandelt und gehandelt wie eine normale Festzins-Anleihe (Straight Bonds).

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