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Rüstungskontrolle

will in bilateralem oder multilateralem Rahmen als Konfliktzähmungsinstrument die Eskalationsschwelle zum Krieg erhöhen, die Kosten für Rüstung begrenzen und evtl. Abrüstungsmassnahmen vorbereiten. Im Ost-West-Konflikt nach 1945 war Rüstungskontrolle ein kompliziertes diplomatisches Mittel zur wechselseitigen Kommunikation, ansatzweisen Beeinflussung und "kooperativen Steuerung" der Rüstungen der Weltmächte und ihrer Verbündeten. Mit der Möglichkeit nuklear geführter Weltkriege und der Notwendigkeit ihrer Verhinderung ist Rüstungskontrolle zu einem unersetzbaren Instrument staatlicher Sicherheitspolitik (Militärökonomik) geworden. Formen der Rüstungskontrolle sind u. a.: ·  Massnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit eines Kriegsausbruchs infolge technischen Versagens oder kommunikativer Probleme, ·  Massnahmen zur Verlangsamung oder Unterbindung einzelner Rüstungstechnologien (militärische Ressourcen), ·  Massnahmen zur Senkung der Rüstungsausgaben  Militärausgaben), ·  vertrauensbildende Massnahmen. Ein erster Schub wichtiger Rüstungskontroll-Vereinbarungen (bilateral oder multilateral) stammt aus den Jahren 1959 bis 1972. Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts ist der Weg frei geworden, um substantielle Reduzierungen vorzunehmen: bei den Waffensystemen (Art und Zahl), dem Umfang der Streitkräfte und den Militärbudgets. Rüstungskontrolle geht hier (z. B. beim INF-Vertrag von 1987 und dem Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) von 1990) in —Abrüstung über. In der Literatur zur Rüstungskontrolle ist auch Kritik an ihrer Wirksamkeit laut geworden. Sie ersetze quantitatives durch qualitatives Wettrüsten und ändere an den politischen Konflikten selbst nichts. Als politisch-diplomatisches und völkerrechtliches Instrument zur Eindämmung von Rüstungsprozessen ist Rüstungskontrolle dennoch von grossem Nutzen.                Literatur: v. Bredow, W., Rüstungskontrolle, in: Kirchhof f, G. (Hrsg.), Handbuch zur Ökonomie der Verteidigungspolitik, Regensburg 1986, S. 801 ff.

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