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SEC

Securities and Exchange Commission

Abkürzung für „Securities and Exchange Commission“, einer in den USA im Wertpapiergeschäft tätigen staatlichen Aufsichtsbehörde.

Abkürzung für salvo errare calculi: auf Rechnungen, Abrechnungen, Kontomitteilungen u.dgl. gelegentlich zu findender Vermerk »Rechenfehler vorbehalten«. Selten auch: s.e.e.o.: salvo errare et omissione (Fehler und Auslassungen vorbehalten).



Abkürzung für Securities and Exchange Commission.

Abk. für Securities Exchange Commission.

Abk. für   Securities and Exchange Commission.

(Securities and Exchange Commission)
Aufsichtsgremium für den gesamten Wertpapiermarkt und oberste Wertpapier- und Börsenkommission in den USA. Für die offizielle Börsenzulassung bestehen in den USA strenge Anforderungen, die von der SEC überprüft werden.
Deutsche Aktien waren bis auf die in 1993 erstmalig (in Form von »American Depository Receipts«) gehandelte Daimler-Benz-Aktie an US-Börsen nicht zugelassen. Die SEC vertrat den Standpunkt, dass — wegen der fehlenden Transparenz der Rechnungslegung bei deutschen Aktiengesellschaften und wegen des Fehlens effektiver Wertpapieraufsichtsgesetze und -behörden in Deutschland — eine Zulassung deutscher Aktien nicht erfolgen könne. Inzwischen werden weitere Werte, wie z. B. SAP, Telekom, gehandelt.

Siehe: Standby Letters of Credit

Abk. f. (engl.) Securities and Exchange Commission. Die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde in den USA. http://www.sec.gov

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