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Transportverpackung

Dient dazu, Waren auf dem Weg vom Hersteller zum Vertreiber vor Schäden zu bewahren. Sie unterliegt der Verpackungsverordnung und weist eine Rücknahmeverpflichtung auf. Sie ist einer erneuten Verwendung oder stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen.

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