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Umsatzkostenverfahren (UKV)

Umsatzkostenverfahren (UKV) ist ein Verfahren zur Ermittlung des Betriebsergebnisses im Rahmen der kurzfristigen Erfolgsrechnung, bei dem man den nach Produktarten oder Produktgruppen gegliederten Nettoerlösen die ebenso gegliederten Selbstkosten der abgesetzten Leistungseinheiten gegenüberstellt.

Es gilt die Grundgleichung:

Nettoumsatz abgesetzte Produkte
- Selbstkosten abgesetzte Produkte
_________________________________________
= Betriebserfolg

Das Umsatzkostenverfahren berücksichtigt im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren (GKV) keine Bestandsveränderungen. Auch weicht die produktbezogene Gliederung des Umsatzkostenverfahren von der des GKV ab. Letzteres gliedert die Kosten nach Kostenarten.

Arten:
Das Umsatzkostenverfahren kann auf Voll- und auf Teilkostenbasis durchgeführt werden.

Problem:
(1) Im praktischen Fall stimmt das Betriebsergebnis des Umsatzkostenverfahren auf Vollkostenbasis und Teilkostenbasis nur dann überein, wenn sich keine Bestandsveränderungen ergeben.

(2) Liegen Bestandsveränderungen vor, dann schlägt sich die unterschiedliche Fixkostenverrechnung beider Verfahren in unterschiedlichen Betriebsergebnissen nieder. Während beim Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis die Fixkosten ihrer jeweiligen Entstehungsperiode erfolgsmindernd angelastet werden, belastet man beim Umsatzkostenverfahren auf Vollkostenbasis die pro Periode verkauften Produkte mit ihren anteiligen Fixkosten.

Somit gilt:

* Bei Bestandserhöhungen (Produktion größer als Absatz):
Betriebsergebnis bei Teilkostenrechnung unterschreitet Betriebsergebnis bei Vollkostenrechnung.
Grund: Die Vollkostenrechnung bewertet Bestandsveränderungen zu vollen Herstellkosten, also inklusive Fixkosten, diese werden aktiviert und nicht der laufenden Periode angelastet.

* Bei Bestandsminderungen (Produktion kleiner als Absatz):
Betriebsergebnis bei Teilkostenrechnung überschreitet Betriebsergebnis bei Vollkostenrechnung.
Grund: Jetzt verkaufte, aber in früheren Perioden produzierte Leistungseinheiten werden in der Vollkostenrechnung mit vollen Selbstkosten (inklusive anteilige Fixkosten), in der Teilkostenrechnung nur mit variablen Selbstkosten bewertet.

Erst die Trennung von fixen und variablen Kosten (Kostenauflösung, Teilkostenrechnung) in der zweiten Übersicht (Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis) bringt die Gewißheit, daß Produkt 2 wegen seines negativen Deckungsbeitrags aus dem Sortiment gestrichen werden sollte, sofern dem nicht übergeordnete Gründe absatz- und sortimentspolitischer Art entgegenstehen. Produkt 8 dagegen muß im Programm bleiben; seine Entfernung
würde das Betriebsergebnis um 1500 EUR sinken lassen.

Hinweis:
(1) § 275 Abs. 3 HGB nennt das Umsatzkostenverfahren neben dem GKV als die beiden für die handelsrechtliche Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung zulässigen Methoden.

(2) Das Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis, bei dem die Gesamtsumme der Fixko sten vom Bruttogewinn abgezogen wird, heißt auch einstufige Deckungsbeitragsrechnung. Von ihr führt der Weg weiter zur mehrstufigen
Deckungsbeitragsrechnung (stufenweise Fixkostendeckungsrechnung), bei der der Fixkostenblock in Teilblöcke zerlegt und einzelnen Objekten (Erzeugnisgruppen, Bereichen) verursachungsgerecht zugerechnet wird.


Beispiel:
Die praktische Durchführung des Umsatzkostenverfahren erfolgt meist in tabellarischer Weise. Das Umsatzkostenverfahren auf Vollkostenbasis rechnet den einzelnen Erzeugnissen anteilige Fixkosten zu und ist damit Ursache möglicher betrieblicher Fehlentscheidungen.

Ob die Herausnahme der möglicherweise verlustbringenden Produkte 2 und 8 sinnvoll ist, kann aufgrund der ersten Übersicht (Umsatzkostenverfahren auf Vollkostenbasis) nicht entschieden werden.

____________________________________________________
Produkte 1 2 3 4 5 6 7 8 Summe
____________________________________________________
Preis
(EUR/St) 18 | 25 | 32,00 | 19 | 12,00 | 15,00 | 21 | 17

Menge
(St/Mo) 200 | 250 | 210,00 | 490 | 450,00 | 390,00 | 400 | 250
____________________________________________________
Umsatz
(EUR/Mo) 3 600 | 6 250 | 6 720,00 | 9 310 | 5 400,00 | 5 850,00 | 8 400 | 4 250 | 49 780
____________________________________________________
Selbstkosten
(EUR/St) 15 | 29 | 28,50 | 14 | 7,50 | 12,50 | 17 | 18

Stückgewinn
(EUR/St) 3 | - 4 | 3,50 | 5 | 4,50 | 2,50 | 4 | - 1

Rangfolge 5. | 8. | 4. | 1. | 2. | 6. | 3. | 7.
____________________________________________________

Selbstkosten je
Produktart
(EUR/Mo) 3 000 | 7 250 | 5 985,00 | 6 860 | 3 375,00 | 4 875,00 | 6 800 | 4 500 | 42 645
____________________________________________________
Gewinn je
Produktart
(EUR/Monat) 600 | - 1 000 | 735,00 | 2 450 | 2 025,00 | 975,00 | 1 600 | - 250 | 7 135
____________________________________________________
Betriebsergebnis
insgesamt (EUR/Mo) 7 135
____________________________________________________

Übers.: Umsatzkostenverfahren auf Vollkostenbasis rechnet den Produkten Fixkosten zu





________________________________________________________
Produkte 1 2 3 4 5 6 7 8 Summe
________________________________________________________
Preis
(EUR/St) 18 25 32,00 19 12,00 15,00 21 17

Menge
(St/Mo) 200 250 210,00 490 450,00 390,00 400 250
________________________________________________________
Umsatz
(EUR/Mo) 3 600 6 250 6 720,00 9 310 5 400,00 5 850,00 8 400 4 250 49 780
________________________________________________________
Selbstkosten
(EUR/St) 15 29 28,50 14 7,50 12,50 17 18

variab. Selbst-
kosten(EUR/St) 11 26 25,50 10 4,50 9,50 11 11

fixe Selbstko-
sten (EUR/St) 4 3 3,00 4 3,00 3,00 6 7

Deckungsbei-
trag (EUR/St) 7 - 1 6,50 9 7,50 5,50 10 6

Rangfolge 4. 8. 5. 2. 3. 7. 1. 6.
________________________________________________________

Fixkosten je
Produktart
(EUR/Mo) 800 750 630,00 1 960 1 350,00 1 170,00 2 400 1 750 10 810

variable Ko-
sten je Pro-
duktart
(EUR/Mo) 2 200 6 500 5 355,00 4 900 2 025,00 3 705,00 4 400 2 750 31 835

Deckungs-
beitrag je
Produktart
(EUR/Mo) 1 400 - 250 1 365,00 4 410 3 375,00 2 145,00 4 000 1 500 17 945

________________________________________________________

Bruttogewinn (EUR/Mo) 17 945

Fixkosten (EUR/Mo) 10 810

Betriebsergebnis (EUR/Mo) 7 135
-------------------------------------------------------


Übers.: Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis zieht Fixkostenblock vom Bruttogewinn ab


Das Umsatzkostenverfahren ist ein Verfahren der Gewinn- und Verlustrechnung zur Ermittlung des Periodenerfolgs.

Im Unterschied zum Gesamtkostenverfahren werden dabei die Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen), sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) unterteilt, und den Umsatzerlösen nur die Herstellungskosten gegenübergestellt, die ursächlich für die Umsätze waren.

Das Gesamtkostenverfahren als alternative Methode ermittelt das Ergebnis einer Periode aus den Nettoerlösen, korrigiert um die Bestandsveränderungen, abzüglich aller Kosten der Periode.

Das Umsatzkostenverfahren legt einen Markterfolg zugrunde. Es werden von den Nettoerlösen der einzelnen Produktbereiche die dazu gehörigen Kosten abgezogen. Die Herstellkosten der Bestandsveränderungen werden in den abzuziehenden Kosten berücksichtigt. Das Umsatzkostenverfahren bezieht sich auf die Art und Weise der Erfolgsermittlung (wie die Kosten berechnet werden).

Als Kosten können sowohl variable als auch fixe Kosten der jeweiligen Produktgruppe angesetzt werden. Der Kostenrechner arbeitet dann mit Vollkosten.

Nur die variablen Istkosten der Periode werden berücksichtigt. In einem zweiten Schritt werden alle so ermittelten Deckungsbeiträge den fixen Kosten gegenübergestellt. Diese Vorgehensweise entspricht der Deckungsbeitragsrechnung.

Das Umsatzkostenverfahren ist eine Form der Betriebsergebnisrechnung, besonders der kurzfristige Erfolgsrechnung, bei der nur die Herstellkosten der abgesetzten Betriebsleistungen zuzüglich der in der Abrechnungsperiode angefallenen Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten und der Sonderkosten des Vertriebs den Verkaufserlösen gegenübergestellt werden.
Zweck ist die Ermittlung des Umsatzergebnisses, und zwar unter Ausschaltung all jener Faktoren, die Bestimmungsgrößen eines eventuellen betriebsfremden oder neutralen Ergebnisses werden könnten.

Der Rechengang ist folgender:

Bruttoumsatzerlös
- Erlösschmälerungen
______________________________
= Nettoumsatzerlös

- Herstellkosten der abgesetzten Leistungen
- Verwaltungsgemeinkosten
- Vertriebsgemeinkosten
______________________________
= Umsatzergebnis


Als Herstellkosten dürfen nur diejenigen Kosten angesetzt werden, die auf die in derselben Rechnungsperiode umgesetzten Leistungen entfallen. Beim Gesamtkostenverfahren werden statt dessen den Erlösen sämtliche Kosten der Periode gegenübergestellt. Deshalb müssen als Erträge auch die Veränderungen der Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten berücksichtigt werden.

Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens wird üblicherweise nach Abzug der Herstellungskosten vom Umsatz als Zwischengröße ein sog. Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) ausgewiesen.
Nach Abzug der Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge zeigen viele Unternehmen als weitere Ergebnisgröße ein sog. Ergebnis des betrieblichen Bereichs.
Die weiteren Ertrags- und Aufwandsposten (Beteiligungserträge, Zinserträge und -aufwendungen usw.) sind grundsätzlich beim Umsatz- und Gesamtkostenverfahren identisch.

Das Umsatzkostenverfahren weist im Vergleich zum Gesamtkostenverfahren insbesondere den Vorteil auf, daß die Ergebnisgröße "Gross Profit" abgeleitet werden kann, die Einblick in die produktionswirtschaftliche Ertragskraft gibt, und daß die Aufwandsstruktur stärker nach Verantwortungsbereichen (Produktion, Verwaltung, Vertrieb) untergliedert dargestellt wird. Das Umsatzkostenverfahren eignet sich daher bei einer entsprechenden - i.d.R. nur unternehmensintern möglichen - Differenzierung nach Geschäftsfeldern oder Produkten besser zur zielorientierten Führung. Wegen der z. T. nicht eindeutig objektivierbaren Abgrenzung zwischen Herstellungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten ist der zwischenbetriebliche Vergleich der Aufwandsstruktur allerdings erschwert.

Gem. § 275 HGB ist sowohl das Umsatz- als auch das Gesamtkostenverfahren zulässig, allerdings muss bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens im Anhang zusätzlich gem. § 285 HGB der Personal- und Materialaufwand bzw. im Konzernabschluss gem. § 314 HGB nur der Personalaufwand angegeben werden.

Das Umsatzkostenverfahren (Cost of Sales-Method) ist international weitaus verbreiteter als das Gesamtkostenverfahren. Es ist nach US-GAAP vorgeschrieben, während IAS beide Verfahren zulässt. Für ein Gliederungsschema der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren vgl. § 275 HGB. Ein Abweichen in Ausnahmefällen ist möglich.

Das bezeichnende Merkmal aller Anwendungen im Umsatzkostenverfahren ist jedoch die Aufteilung der Erfolgsrechnung nach Produktgruppen. Dies entspricht der Arbeitsweise jener Unternehmen, die ihren Abschluss nach den internationalen Standards IAS oder US-GAAP erstellen. Dort wird nur das Umsatzkostenverfahren verwendet. In Unternehmen mit internationalen Kapitalverflechtungen wird es daher unumgänglich sein, das Umsatzkostenverfahren anzuwenden, um den Erfolg der Unternehmens sowohl im Jahresabschluss als auch in der kurzfristigen Erfolgsrechnung festzustellen.

Wie errechnet man die Leistung des Unternehmens mit Hilfe des Umsatzkostenverfahrens?

Die Leistung des Unternehmens ist im Umsatzkostenverfahren gleich den Nettoumsätzen der einzelnen Produktgruppen. Vom erzielten Verkaufspreis werden Skonto, Bonus und andere nach der Rechnungslegung gewährte Preisnachlässe abgezogen. Damit zur Periodenrechnung nicht auf die exakte Berechnung dieser Erlösschmälerungen gewartet werden muss, gibt es in der Kostenrechnung zwei gebräuchliche Möglichkeiten:

1. Erlösschmälerungen aus vorhergehenden Perioden werden in der laufenden Periode berücksichtigt. Die Umsatzkorrekturen aus der laufenden Zeiteinheit werden in den folgenden Monaten die Leistung verringern. Diese Vorgehensweise ist nur dann zweckmässig, wenn ein kontinuierlicher Umsatz mit einem gleichmässigen Zahlungsverhalten der Kunden vorliegt.

2. Die Erlösschmälerungen der aktuellen Periode werden anhand von Erfahrungswerten (z. B. Skonti, Rabatte) oder vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Bonus) aus den Planwerten errechnet. Der Bruttoumsatz wird um den Planwert verringert.

Da die Nettoumsätze je Produktgruppe benötigt werden, ist es oft nicht möglich, die Daten aus der vorhandenen Buchhaltung abzulesen. Dort finden sich nämlich nur dann unterschiedliche Erlöskonten, wenn wenige Produktgruppen vorhanden sind. Die für das Umsatzkostenverfahren notwendigen Daten stammen dann aus dem Vertriebscontrolling, das die entsprechenden Statistiken zu führen hat.


siehe auch: Kostenträgererfolgsrechnung, Gesamtkostenverfahren

Form der Betriebsergebnisrechnung, besonders der kurzfristigen Erfolgsrechnung, bei der nur die Herstellkosten der abgesetzten Betriebsleistungen zuzüglich der in der Abrechnungsperiode angefallenen Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten und der Sonderkosten des Vertriebs den Verkaufserlösen gegenübergestellt werden. Zweck ist die Ermittlung des Umsatzergebnisses, und zwar unter Ausschaltung all jener Faktoren, die Bestimmungsgrößen eines eventuellen betriebsfremden oder neutralen Ergebnisses werden könnten.

Als Herstellkosten dürfen nur diejenigen Kosten angesetzt werden, die auf die in derselben Rechnungsperiode umgesetzten Leistungen entfallen. Beim Gesamtkostenverfahren werden statt dessen den Erlösen sämtliche Kosten der Periode gegenübergestellt. Deshalb müssen als Erträge auch die Veränderungen der Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten berücksichtigt werden. Kostenträgererfolgsrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Kapitalgesellschaf ten kann nach § 275 Abs. 1 HGB sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren als auch nach dem Umsatzkostenverfahren in Staffelform durchgeführt werden. Beim Umsatzkostenverfahren wird eine Gegenüberstellung der Umsatzerlöse und der Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen vorgenommen und als weitere Aufwendungen die Vertriebskosten und die allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. Die unterschiedlichen Gliederungen nach dem Umsatzkostenverfahren und nach dem Gesamtkostenverfahren ermöglichen einen qualitativ unterschiedlichen Einblick in die Ertragslage der Unternehmung. Deshalb fordert der Gesetzgeber bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens in § 285 Nr. 8 HGB zusätzliche Angaben im Anhang zum Materialaufwand und zum Personalaufwand des Geschäftsjahres. Der Materialaufwand und der Personalaufwand müssen dabei in der Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren angegeben werden. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind nach § 275 Abs. 3 im einzelnen die folgenden Posten auszuweisen:

1. Umsatzerlöse

2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

3. Bruttoergebnis vom Umsatz

4. Vertriebskosten

5. allgemeine Verwaltungskosten

6. sonstige betriebliche Erträge

7. sonstige betriebliche Aufwendungen

8. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen

9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen

10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen

11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen

13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

14. außerordentliche Erträge

15. außerordentliche Aufwendungen

16. außerordentliches Ergebnis

17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

18. sonstige Steuern

19. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag. Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sind nach § 276 HGB Erleichterungen bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkosten-verfahren vorgesehen. Danach dürfen die Posten 1 bis 3 und 6 zu einem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden.

Gegensatz: Gesamtkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren ist eine Form der kurzfristigen Erfolgsrechnung, bei dem die
Zur Ermittlung der Periodenkosten müssen für jede Produktart bzw. -gruppe Kalkulationen vorgenom men werden. In »Vollkostenrechnungen bestimmt man hierzu die vollen Stückkosten, während in Teilkostenrechnungen lediglich die variablen Kosten bzw. relative Einzelkosten in die Kalkulationen einbezogen werden. Daher werden in Teilkostenrechnungen die nicht auf Produkte verteilten Fix bzw. Gemeinkosten gesondert angegeben. Der Betriebsgewinn ergibt sich als Differenz zwischen den Erlösen und den Kosten der Produkte sowie ggf. den gesondert aufgeführten Fix bzw. Gemeinkosten. Das Umsatzkostenverfahren kann in Konten oder Suff elform aufgebaut werden. Ein wesentlicher Vorteil des Umsatzkostenverfahren liegt in der Information über die Kostenanalyse einzelner Produktarten bzw. -gruppen. Hierdurch kann man Produkterfolge errechnen. Ihre Verwendbarkeit für Entscheidungsprobleme ist aber nicht unabhängig davon, ob die Erfolgsrechnung auf Voll1 oder Teilkosten beruht. Des weiteren vermeidet dieses Verfahren eine Erfassung der Bestände an HalBund Fertigprodukten. Die Absatzmengen lassen sich leicht feststellen. Dagegen ist die Kalkulation der Produkte aufwendig. Liegen die Kalkulationssätze vor, so können die Produkterfolge und der Periodenerfolg sehr schnell ermittelt werden. In das System der doppelten Buchführung ist das Umsatzkostenverfahren wegen seiner Produktorientierung nur mit gewissen Schwierigkeiten einzubauen.

(UKV) Verfahren der Kurzfristigen Erfolgsrechnung (KER) und auch der —Gewinn- und Verlustrechnung, das den entscheidenden Nachteil des Gesamtkostenverfahrens (GKV) vermeidet: Man stellt dem (nach Leistungsarten gegliederten) Umsatz die (ebenso gegliederten) Kosten der abgesetzten Leistungen gegenüber und kann damit Einblicke in die Erfolgsquellen gewinnen. Für Zwecke der KER hat sich das UKV aufgrund seiner Vorteile durchgesetzt. Nach dem Sachumfang der auf die Leistungen (Kostenträger) verrechneten Kosten (alle oder nur Teile der Kosten) unterscheidet man zwei Systeme des UKV, nämlich auf Vollkosten- und auf Teilkostenbasis. Beim UKV auf Vollkostenbasis werden den einzelnen Kostenträgern auch anteilige Fixkosten zugerechnet; es ist damit für dispositive Aufgaben (Planungsaufgaben) ungeeignet. Erst das UKV auf Teilkostenbasis erweist sich als zweckmässig für dispositive Aufgaben, weil in allen seinen Varianten keine Fixkosten auf die einzelnen Kostenträger verrechnet werden. Da die Differenz zwischen Erlös und verrechneten Kosten zunächst zur Deckung der nicht verrechneten Kostet. beitragen soll, wird dieses System auch als Deckungsbeitragsrechnung bezeichnet. Beim UKV auf Vollkostenbasis ergibt sich. der Betriebserfolg, indem man von den Umsatzerlösen die auf Vollkostenbasis ermittelten Selbstkosten der verkauften Erzeugnisse abzieht: tietriepserrolg = umsatzertose — volle Selbstkosten der umgesetzten Erzeugnisse Werden im GKV die Bestandsveränderungen erfolgsneutral zu Herstellkosten bewertet, so führen das GKV und das UKV auf Vollkostenbasis stets zum gleichen Betriebserfolg. Allerdings können bei beiden (auf Vollkosten basierenden) Verfahren Bewertungsprobleme bei Bestandsverringerungen auftreten: Im Falle unterschiedlich schwankender Produktions- und Absatzzahlen setzt sich der Lagerbestand gewöhnlich aus Teilmengen mit unterschiedlichen Herstellkosten zusammen. Diese Unterschiede resultieren daraus, dafi der konstante Fixkostenblock nach dem Durchschnittsprinzip              (Kostenrechnungs-prinzipien) auf die schwankenden Produktionsmengen verteilt wird. Arbeitet man nicht mit Fest- oder Durchschnittswerten, so sind Annahmen über die Reihenfolge der Lagerabgänge erforderlich, z.B. Lifo oder Fifo. Im übrigen entsprechen die Vor- und Nachteile des UKV jenen des GKV in umgekehrte\' Weise: (1)     Als Nachteil des UKV ist zu vermerken. dass hier die zusammengefassten 12 Monatser gebnisse der KER in ihrer Gliederung nichi mit dem traditionellen Betriebsergebniskontc der Finanzbuchhaltung übereinstimmen. (2)     Nur als scheinbarer Nachteil erweist sich der Umstand, das UKV lasse sich schwer ir das Kontensystem der doppelten Buchfüh. rung einfügen, da man zur Ermittlung de\' Selbstkosten der verkauften Erzeugnisse nichi auf eine Kostenstellen- und Kostenträ. gerrechnung verzichten könne. Jedoch benö. tigt man auch beim GKV diese Teilgebiete dei Kostenrechnung zur Bewertung der Bestands. veränderungen. (3)     Da man auch beim GKV keine monatlich(Inventur durchführen muss, kann dem UK nicht als Vorteil angerechnet werden, mar komme dabei ohne die inventurmässige Erfas. sung der Halb- und Fertigfabrikate aus. Ein(gelegentliche — vielleicht halbjährliche — In. ventur als Ergänzung ist jedoch bei beider Verfahren vorteilhaft. (4)     Der entscheidende Vorteil des UKV lieg in seiner besseren Aussagefähigkeit gegenübel dem GKV: Man kann feststellen, welches Pro dukt bzw. welche Produktgruppe in welchen Masse zum Betriebserfolg beigetragen hat denn sowohl die Erlöse als auch die Selbst kosten sind nach Produktarten (Kostenträ gern) gegliedert. Im Ergebnis zeigt sich, dass das UKV al kostenträgerorientiertes Verfahren die Aufga ben der KER grundsätzlich besser erfüllet kann als das GKV. In der Praxis der Mehrproduktunternehmungen wird deshalb die KER gewöhnlich mit Hilfe des UKV als Artikelerfolgsrechnung auf statistisch-tabellarischem Wege durchgeführt, während die jährliche Erfolgsrechnung der Finanzbuchhaltung auch heute noch i. d. R. auf dem GKV basiert (vgl. aber § 275 Abs. 3 HGB!). Trotz seiner konzeptionellen Vorzüge gegenüber dem GKV ist das UKV dann nicht oder allenfalls sehr beschränkt für eine echte Erfolgsanalyse verwendbar, wenn es auf Vollkosten basiert. Die Einrechnung anteiliger Fixkosten in die Selbstkosten der Produkte verstösst gegen das Verursachungsprinzip als den elementarsten Grundsatz der Kostenrechnung. Für alle kostenwirksamen Entscheidungen, die keinen Einfluss auf die betrieblichen. Kapazitäten und damit die Höhe der Fixkosten haben, können Vollkosten nicht als geeignete Dispositionshilfe angesehen werden. Stückkosten auf Vollkostenbasis lassen leicht den Fehlschluss aufkommen, es verhielten sich auch die in ihnen enthaltenen Fixkosten beschäftigungsproportional. Sichere Dispositionsunterlagen liefert nur eine von vornherein auf Teilkosten basierende KER, nämlich eine Deckungsbeitragsrechnung.                Literatur: Haberstock, L., Kostenrechnung I, Einführung, 9. Aufl., Hamburg 1993. Haberstock, L., Kostenrechnung II, (Grenz-)Plankostenrechnung, 7. Aufl., Hamburg 1986. Haberstock, L., Grundzüge der Kosten- und Erfolgsrechnung, 4. Aufl., München 1993.

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