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umweltpolitische Kooperationslösung

umweltpolitisches Instrument, mit dem die umweltpolitischen Instanzen ihre Vorstellungen mit Hilfe von zweiseitigen Verträgen bzw. Abkommen mit Umweltverschmutzern, rechtlich unverbindlichen Absprachen bzw. durch die Initiierung von umweltbezogenen Zweckverbänden realisieren wollen. In der Abbildung sind die verschiedenen Arten von Kooperationslösungen dargestellt: Arten von umweltpolitischen Kooperationslösungen   Quelle: Wicke, L., Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993, S. 234. Bei der Verbandslösung können branchenübergreifende Absprachen getroffen werden, in denen sich die Verbandsmitglieder zu einem Unterlassen oder einem bestimmten Tun verpflichten. Eine Verbandslösung kann aber auch darin bestehen, dass die Umweltbehörde bestimmte umweltbezogene Zweckverbände initiiert, um das Umweltproblem in einer Kooperation der regionalen Umweltverschmutzer zu lösen. Umweltbezogene Zweckverbände haben eine lange Tradition, insb. auf dem Abwassersektor. Dabei schliessen sich Gemeinden und industrielle Abwasser-"Produzenten" zusammen, um gemeinsam bestimmte Abwasserprobleme (z. B. den Bau einer gemeinsamen Kläranlage und entsprechende Zuleitungen) zu lösen. Bei den sog. Branchenabkommen trifft die Umweltbehörde mit einer Branche oder deren Mitgliedern rechtlich verbindliche oder unverbindliche Absprachen. Umweltpolitische Kooperationslösungen haben die Aufgabe, die Umweltschutzziele der Umweltinstanzen nach dem ökonomischen Schwerpunktprinzip mit möglichst minimalen Kosten zu erreichen. Sie können insb. auf die jeweiligen regionalen Umweltbedingungen und Besonderheiten der Emittenten (-Kleingruppen) abgestellt werden. Verbandslösungen und Branchenabkommen weisen sowohl Vorteile als auch Nachteile auf. Vorteile: ·    Der Branche bzw. der regionalen Emittentengruppe ist es freigestellt, auf welche Weise sie vertraglich oder freiwillig vereinbarte umweltpolitische Ziele realisieren will. So kann sie die kostengünstigste Methode zur Erreichung der Ziele wählen (z. B. in Form einer Glockenpolitik). ·    Nach Abschluss des Branchenabkommens ist in der Emittentengruppe ein hohes Mass an Dispositionsfreiheit im Rahmen des umweltpolitischen Rahmens gegeben. Von daher ist ein solches Instrument marktkonform. ·    Das Instrument kann ausserordentlich flexibel gehandhabt werden. Branchenabkommen und Verbandslösungen können am Produkt, an Produktionsverfahren, auf Ebene des Bundes, der Länder oder im EG-Sektor ansetzen. Die Verträge können nach Betriebsgrösse differenziert und mit flankierenden Massnahmen ausgestattet werden, ausserdem sind medienübergreifende Ansätze denkbar. ·    Kooperationslösungen werden als EG-konform angesehen, was entscheidend zu ihrer Durchsetzbarkeit beiträgt. ·    Schliesslich ist dieses Instrument schnell einsetzbar, wodurch einerseits die Umweltbehörde einen schnellen Erfolg in der Öffentlichkeit vermelden kann und andererseits Partner auf der Umweltverschmutzerseite ggf. so grosse Vorteile im Abschluss eines Vertrages sehen, dass sie ebenfalls zu einem schnellen Abschluss bereit sind. ·    In der Regel lassen sich nicht sofort einfache Verteilungsschlüssel für die vereinbarte umweltpolitische Leistung in der Branche finden. Daher müssen innerhalb des Verbandes Verhandlungen geführt werden, was eine sehr grosse Gefahr der Verletzung des Kartellrechts bzw. eine Gefahr wettbewerbshemmender oder -beeinträchtigender Absprachen beinhaltet. Ohne eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen dürfte in der Bundesrepublik Deutschland ein breiter Spielraum für Branchenabkommen im engeren Sinne mit rechtlicher Verbindlichkeit kaum gegeben sein. ·   Da sich dieses Instrument vor allem zur Lösung einzelner Umweltprobleme anbietet, besteht bei zu häufigem Einsatz die Gefahr, dass zu stark umweltpolitische Einzelprobleme angegangen werden, ohne damit das gesamte jeweilige Umweltproblem bekämpfen zu können. ·   Ein grosses Problem besteht in der Möglichkeit, dass das Abkommen nicht eingehalten wird. Eine daraus entstehende Gefahr der Verschleppung oder "Verewigung" wird vor allem bei rechtlich unverbindlichen Abkommen gegeben sein. ·   Durch die Vielgestaltigkeit solcher Branchenabkommen und Verbandslösungen könnten zwischen einzelnen Unternehmen der gleichen Branche innerhalb der EG erhebliche Wettbewerbsverzerrungen auftreten. Trotz der genannten Nachteile sind umweltpolitische Kooperationslösungen oft die einzige Möglichkeit, schnell zu einer (wenn auch nicht dramatischen) Umweltverbesserung zu kommen, weil z. B. EG-rechtliche Probleme schärferen Massnahmen entgegenstehen.         Literatur: Wicke, L., Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993.

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