Das Verursachungsprinzip (Kostenverursachungsprinzip, Kausalitätsprinzip) gehört zu den Kostenverteilungsprinzipien und rechnet einem Bezugsobjekt nur dann Kosten zu, wenn diese durch das Bezugsobjekt bedingt sind, d. h. wenn die Kosten bei Verzicht auf das Bezugsobjekt kurz- oder langfristig abgebaut werden können.
Kurzfristig (kurze Periode) sind nur solche Kosten zurechenbar, die bei Erstellung einer zusätzlichen Ausbringungseinheit anfallen oder bei entsprechender Produktionseinschränkung wegfallen (Grenzkosten, variable Kosten).
Langfristig (lange Periode) können auch Teile der Fixkosten zurechen bar sein (stufenweise Fixkostendeckungsrechnung).
Der Anteil der nach dem Verursachungsprinzip zurechenbaren Kosten hängt von der Ausdehnung des gewählten Bezugsobjekts ab. Die Folge "Einzelerzeugnis, alle Erzeugnisse einer Produktart, Erzeugnisgruppe, Bereich, Gesamtunternehmung" ist durch ein Anwachsen der zurechenbaren Fixkosten gekennzeichnet. Im Hinblick auf die Gesamtunternehmung sind alle Kosten Einzelkosten.
Kosten, die einem Bezugsobjekt nicht zugerechnet werden können, dürfen nach dem Verursachungsprinzip auch nicht mittels Gemeinkostenschlüsselung verteilt werden; sie sind vielmehr direkt in das Betriebsergebnis zu übernehmen.
(1) Das Verursachungsprinzip ist die wichtigste Regel der Kostenverteilung. Es ist im praktischen Fall dem Durchschnittsprinzip und dem Tragfähigkeitsprinzip vorzuziehen.
(2) Das Verursachungsprinzip darf nicht verwechselt werden mit dem Verursacherprinzip.
Im weitesten Sinne das Streben jeder Wissenschaft, Ursachen für beobachtete Phänomene zu suchen (und zu finden). In der Kostenrechnung fordert das Verursachungsprinzip am Beispiel der Kostenträgerrechnung: Jedem Produkt sind alle von ihm verursachten Kosten zuzurechnen (was auf direktem Weg meist nicht möglich ist). Die Existenz von Gemeinkosten, die gerade mehreren Produkten gemeinsam zuzurechnen sind, zeigt, dass es auch andere Kausalitäten gibt, z.B. die Kostenstelle »Gebäude« verursacht Kosten It. den Belegen der Buchhaltung, die aber nicht vollständig durch bestimmte Produktarten bzw. -mengen hervorgerufen sind.
Das konsequenteste auf dem Verursachungsprinzip beruhende Kostenrechnungssystem ist die relative Einzelkostenrechnung. Wenngleich sie sich als Gesamtsystem bisher nicht durchgesetzt hat, verweist sie auf die Notwendigkeit der (selbst)kritischen Frage: Ist eine (in Wissenschaft und/oder Praxis) vorgeschlagene Zahlenangabe und/oder Berechnungsmethode Abbildung der Wirklichkeit (z.B. als Zahlenwert, korrekte Dokumentation vorausgesetzt, Materialverbrauch It. Materialentnahmeschein oder Arbeitszeit nach Aufschreibung; als Methode die Break-Even-Analyse), ein Szenario (z.B. die Antwort auf Fragen wie »Welche Kosten wären angefallen, wenn sich nur die Output-Menge geänderte hätte?« Plankostenrechnung), weder unmittelbar noch durch Hypothesen aus der Wirklichkeit begründbar (z.B. zahlreiche Praktiker-Schemata der Kostenträgerrechnung)?
Zuweilen wird dem Verursachungsprinzip ein »Tragfähigkeitsprinzip« gegenübergestellt. Das ist realistisch im Vorgehen der Deckungsbeitragsrechnung, die bewusst auf die künstliche Zurechnung fixer Kosten verzichtet (was einen Ausgleich durch lukrativere Produkte, Zeiten, Kunden etc. erfordert (Kalkulation). Unrealistisch wird das Tragfähigkeitsprinzip, wenn bei zwangsläufig gemeinsam auftretenden Produkten (z.B. Benzin, Heizöl, Schweröl in der Raffinerie) die Kosten dieser »Kuppelproduktion« willkürlich entsprechend der Marktpreise verteilt werden (für derartige Fälle gibt es immer nur Daumenpeil-Methoden, logischerweise auf Ebene der Produkte keine eindeutig zurechenbaren Kosten). Steht gerade auf gesamtwirtschaftlicher, sozialer und/oder ökologischer Ebene der Einfluss von Menschen im Vordergrund, so kann man vom Verursacherprinzip sprechen.
Nach dem Kostenverursachungsprinzip müssen jedem Kostenträger die Kosten zugerechnet werden, die dieser verursacht hat. Die Zurechenbarkeit der Kosten nach dem Verursachungsprinzip bereitet Schwierigkeiten hinsichtlich der Verteilung der fixen Kosten auf die Kostenträger. Durch die Leistungserstellung werden nur die variablen Kosten direkt verursacht, während die fixen Kosten unabhängig von der Leistungserstellung anfallen. Es müssen jedoch nach dem Verursachungsprinzip diejenigen Kosten für jede Leistungseinheit ermittelt werden, die durch sie tatsächlich verursacht worden sind.
Bei der Massenproduktion und bei der Sortenproduktion, bei der ein einheitliches Produkt oder verwandte Produkte hergestellt werden, läßt sich das Verursachungsprinzip hinsichtlich der Zurechenbarkeit der fixen Kosten mit Hilfe der Divisionskalkulation anwenden.
In allen anderen Produktionen, bei denen eine Vielzahl von Produkten erzeugt wird, ist die Zurechnung der fixen Kosten auf die einzelnen Kostenträger nach dem Verursachungsprinzip nicht möglich. Man wendet ersatzweise das Durchschnittsprinzip oder das Proportionalitätsprinzip in Form der Zuschlagskalkulation oder der Äquivalenzziffernrechnung an. Die fixen Kosten werden dabei nicht nach dem Ursache-Wirkungs-Zusammenhang, sondern nach dem bestehenden Zweck-FolgeZusammenhang verteilt.
Siehe auch: Kostenverursachungsprinzip
Kostenzurechnungsprinzipien |
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