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Währungsreserve

Reserven, die eine Zentralbank zur Sicherung der internationalen Zahlungsfähigkeit der Volkswirtschaft oder im Rahmen ihrer Interventionspolitik am Devisenmarkt ggf. einsetzen kann (internationale Liquidität). Für die Bundesrepublik unterscheidet die Bundesbank zwischen Bruttowährungsreserven (Währungsreserve i. w. S.), den Nettowährungsreserven (Währungsreserve i. e. S.) und den Nettoauslandsaktiva. Die Nettowährungsreserven ergeben sich als Differenz zwischen den Bruttowährungsreserven der Bundesbank und ihren Auslandsverbindlichkeiten (vgl. Tab.). Zu den Bruttowährungsreserven der Bundesbank zählen: (1) Gold. Der Goldbestand ist seit Jahren unverändert und wird wegen der faktischen Währungsreserve Demonetisierung des Goldes nicht mehr zu internationalen Zahlungszwecken eingesetzt. (2)     Devisen und Sorten. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Anlagen in US-Dollar (Reservewährung). (3)     Reserveposition im Internationalen Währungsfonds. Sie besteht aus den Ziehungsrechten in der Reservetranche und den Krediten aufgrund der Allgemeinen Kreditvereinbarungen und sonstiger Fazilitäten. (4)     Sonderziehungsrechte. (5)     Forderungen an den Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ). Es handelt sich um Teile der ehemaligen Währungsreserven, die an den EFWZ als Währungspool übertragen wurden. Zieht man von den Bruttowährungsreserven die Auslandsverbindlichkeiten der Bundesbank ab, erhält man als Währungsreserven i. e. S. die Nettowährungsreserven. Addiert man zu den Nettowährungsreserven noch Kredite und sonstige Forderungen der Bundesbank an das Ausland (z. Z. sind es nur Kredite an die Weltbank), so erhält man die Nettoauslandsaktiva als Währungsreserven i. w. S.   Literatur: Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Frankfurt a. M., lfd. Monate. Deutsche Bundesbank, Die Währungsreserven der Bundesbank, Monatsberichte, Frankfurt a. M., 40. Jg. (1988), Nr. 11, S. 28 ff. Deutsche Bundesbank, Statistische Beihefte zu den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank, Reihe 3, Zahlungsbilanzstatistik, Juni 1990 Nr. 6, S. 80.

Die Währungsreserven eines Staates werden in der Zahlungsbilanz erfasst und können in vielfältiger Form als liquide Mittel vorhanden sein. Sie entstehen durch Überschüsse in der Leistungsbilanz eines Staates. Ökonomisch bedeutsam sind sie etwa für Interventionen am Devisenmarkt zur Stützung des Wechselkurses der eigenen Währung. Die derzeit bedeutsamsten Bestände an Währungsreserven haben derzeit Japan und China und liegen in US-Dollar vor.

die von der Bundesbank gehaltenen Bestände an international verwendbaren liquiden Mitteln: Gold, Devisen, Guthaben in Euro und Sonderziehungsrechte. Die nationalen Notenbanken haben zu Beginn der dritten Stufe der EWU Währungsreserven von knapp 40 Milliarden Euro auf die EZB übertragen. Die Bundesbank ist hieran mit 12,2 Milliarden Euro, die sich zu 15 % aus Gold und zu 85 % aus Devisen zusammensetzen, beteiligt. Die Verwaltung dieser Währungsreserven verbleibt weiterhin bei den nationalen Notenbanken. Geschäfte der nationalen Notenbanken mit den ihnen verbleibenden Währungsreserven bedürfen ab einer bestimmten Gröhenordnung der Zustimmung der EZB, damit die Einheitlichkeit der gemeinsamen Geld- und Wechselkurspolitik gewahrt bleibt.

Für internationale Zahlungen verwendbare Aktiva, die von den Währungsbehörden eines Landes gehalten werden. Sie entstehen durch Zahlungsbilanzüberschüsse oder Verschuldung an den Märkten. Sie dienen der Absicherung der internationalen Zahlungsfähigkeit eines Landes und werden für Interventionen an den Devisenmärkten verwendet. Die offiziellen Währungsreserven bestehen in der Regel aus Devisen, Gold, Reserveaktiva beim Internationalen Währungsfonds (IWF) und Sonderziehungsrechten (SZR). (Devisenbilanz)

Devisen, Guthaben beim IWF bzw. EWI und Gold eines Landes, mit denen im Zweifel Ansprüche ausländischer Inhaber der eigenen Währung in andere Währungen oder Gold eingelöst werden könnten. Währungsreserven dienen in erster Linie zum Ausgleich von Defiziten in der Zahlungsbilanz eines Landes. Die internationale Bonität eines Landes wird unter anderem auch an der Höhe seiner Währungsreserven gemessen.

sind alle Vermögenswerte, die von einer - Zentralbank kurzfristig für Interventionen auf den Devisenmärkten (Devisen) verwendet werden können. Diese Vermögenswerte müssen in Form flüssiger Mittel vorliegen oder schnell in solche umwandelbar sein. Zu den Währungsreserven gehören monetäres Gold (Goldmünzen), Guthaben in konvertierbaren ausländischen Währungen (Ronvertibilität) und Forderungen gegenüber anderen Zentralbanken, die kurzfristig in solche Währungen umgewandelt werden können. Außerdem gehören zu den Währungsreserven Guthaben in Sonderziehungsrechten, weil diese beim internationalen Währungsfonds in konvertierbare Währung umgetauscht werden können.

Auch: Valuta-, Devisenreserven. Offizielle Bestände der nationalen Zentralbanken bzw. der EZB an bestimmten wichtigen Währungen, evtl. auch einschl. feststehender Mittelinanspruchnahmefazilitäten bei supranationalen Organisationen, d. h. an internationaler Liquidität, die die Zahlungsfähigkeit gegenüber dem Ausland sichern und - vor allem bei den grossen Industrieländern - zur Beeinflussung der Wechselkurse an den Devisenmärkten dienen. Setzen sich i. d. R. zusammen aus Gold, kurzfristigen Forderungen in (konvertiblen) Devisen (vor allem US$, €, Yen), Sonderziehungsrechten (SZR) und Reservepositionen beim IWF.



Bestände der Währungsbehörde eines Landes (meist der Zentralbank) an monetärem Gold und Devisen mit hohem Liquiditätsgrad, so dass sie jederzeit, zuverlässig, im erforderlichen Umfang und ohne ins Gewicht fallende Transaktionskosten und (Wechsel-) Kursverluste Interventionen am - Devisenmarkt ermöglichen (Interventionspflicht). Die Berechnung der Währungsreserven ist international nicht einheitlich, da sowohl die Abgrenzung der Aktiva mit Reservecharakter als auch deren Bewertung umstritten ist. Währungsreserven werden nach dem Brutto- und Nettoprinzip, d.h. ohne und mit Abzug kurzfristiger Auslandsverbindlichkeiten berechnet. Ist eine Zentralbank in der Lage, - Monetäre Finanzinstitute im Bedarfsfall zum Umtausch ihrer Auslandswerte zu veranlassen, so kann es sinnvoll sein, auch deren Bestände in die Definition einzubeziehen. Der                Internationale Währungsfonds (IWF) zählt zu den Währungsreserven nur Bestände von Währungsbehörden (»offizielle« Währungsreserven). Nach dem zweiten Weltkrieg wurden in der Bundesrepublik Deutschland gewaltige Währungsreserven aufgetürmt. Sie rührten von jahrzehntelangen fundamentalen Zahlungsbilanzüberschüssen her und gelangten durch Interventionen zur Deutschen Bundesbank, die teils auf Vertragspflichten (Internationaler Währungsfonds, - Europäisches Währungssystem) beruhten, teils in Verfolgung außenwirtschaftlicher Zielsetzungen erforderlich schienen. Ein kräftiger Aderlass ergab sich hingegen 1979 im Rahmen des EWS, das die Übertragung von 20 Prozent der nationalen Gold- und Dollarreserven auf den Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit vorsah; der Bestand ging 1994 auf das Europäische Währungsinstitut (EWI) über. Die Einbuße wurde dadurch mehr als wettgemacht, dass die D-Mark mit dem EWS in die Rolle einer - Ankerwährung geriet, als Interventions-, Transaktions- und Anlagewährung gesucht wurde und reservepolitisch daraus Vorteile zog. Die Währungsreserven bildeten 1990 eine beruhigende Grundlage für die Verwirklichung der deutsche Einheit, welche die private Inlandsersparnis unter die Ressourcenansprüche von privaten Investitionen und Defiziten der öffentlichen Hand drückte, so dass mit Leistungsbilanzdefiziten die Lücke geschlossen werden mußte. Die Finanzierung des Leistungsbilanzsaldos war aber auf der Basis hohen Auslandsvermögens gesichert. Nach dem in Maastricht geschlossenen EU-Vertrag mußte schließlich auch die Europäische Zentralbank (EZB) von den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten (entsprechend den Kapitalanteilen) mit Währungsreserven gegen Gutschrift und Verzinsung bei der EZB ausgestattet werden (50 Mrd. Euro; Aufstokkung nicht ausgeschlossen). Gleichzeitig war vorgesehen, die auf das EWI übertragenen Gold- und Dollarbestände wieder direkt in der Bundesbankbilanz auszuweisen und eine marktnahe Bewertung vorzunehmen, denn durch verschiedentliche Aufwertungen und Anwendung des Niederstwertprinzips stand z.B. der US-Dollar in den Bilanzen von 1995 und 1996 mit 1,3620 DM zu Buch. Im Ergebnis verblieben der -Deutschen Bundesbank als integraler Bestandteil des -Europäischen Systems der Zentralbanken noch eigene Währungsreserven. Allerdings darf, abgesehen von internationalen Verpflichtungen (z.B. gegenüber dem IWF), nur mit Zustimmung der EZB darüber verfügt werden, damit die Übereinstimmung mit der - Wechselkurspolitik und - Währungspolitik der Gemeinschaft gesichert ist. Als Währungsreserven zählt die Deutsche Bundesbank nunmehr: a) Gold und Goldforderungen; b) Reserveposition im Internationalen Währungsfond und Sonderziehungsrechte, die nach wie vor mit allen Rechten und Pflichten der Bundesbank zustehen; c) Devisenreserven. Nicht einbezogen sind Forderungen innerhalb des Europäischen Systems der Zentralbanken sowie sonstige Forderungen an Ansässige innerhalb und außerhalb der Europäischen Währungsunion (Auslandsposition; - Gold- und Devisenbilanz). Literatur: Jarchow, H.-J., Rühmann, P. (1997). Deutsche Bundesbank (1990 e). Deutsche Bundesbank (1988). Bochud, F. (1970). Köhler, Cl. (1999)

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