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Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Convention Relative au Contrat de Transport Internationale de Marchandise par Route (CMR)

- (frz.) Convention relative au contract de transport international des Marchandises par Route (CMR) v. 19.05.1956 (BGB1. 1961 II 1119; BGBl. 1980 II 721, 733). Wichtigste Rechtsgrundlage für privatrechtliche Verträge über die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße (CMR-Frachtbrief), wenn Versandort und Bestimmungsort in verschiedenen Staaten liegen; wobei mindestens einer ein Vertragsstaat ist. Das CMR-Übereinkommen regelt u. a. auch die Haftung des Frachtführers.

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