Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Ausfuhrgewährleistungen des Bundes

(Hermes-Deckungen, Deutschland), bis Mitte 2003 gültige Bezeichnung für   Exporticreditgarantien des Bundes (Hermes-Deckungen).

Instrument der deutschen Bundesregierung zur Exportförderung. Damit können deutsche Exporteure und Kreditinstitute ihr mit dem Exportgeschäft verbundenes Risiko gegen Zahlungsausfall absichern; sowohl für Käuferrisiken (ökonomische Risiken) als auch für Länderrisiken (politische Risiken). A. d. B. werden Exporteuren als Ausfuhrgarantien oder als Ausfuhrbürgschaften gewährt. Sie werden auch als Bundesdeckungen bezeichnet und können als Einzeldeckung, Sammeldeckung oder Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) vergeben werden; diese können ihrerseits als Fabrikationsrisikodeckung, Ausfuhrdeckung und als diverse Sonderdeckungen gewährt werden. Export finanzierende Kreditinstitute können A. d. B. in Form von gebundenen Finanzkredit-Garantien (analog zu den Ausfuhrgarantien) bzw. gebundenen Finanzkredit-Bürgschaften (analog zu den Ausfuhrbürgschaften) erhalten. Die Bearbeitung der Anträge auf A. d. B. erfolgt durch ein Mandatarkonsortium, bestehend aus Hermes KreditversicherungsAG und PwC Deutsche Revision AG. Dieses Konsortium ist von der Bundesregierung beauftragt und ermächtigt, alle die A. d. B. betreffenden Erklärungen namens, im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland abzugeben und entgegenzunehmen; federführend ist Hermes. Entscheidungen über Anträge auf Übernahme von A. d. B. werden im Interministeriellen Ausschuss für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften (IMA) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie getroffen. Als Teilaspekt der Förderungswürdigkeit werden soziale, ökologische und entwicklungspolitische Aspekte berücksichtigt. Die benötigten staatlichen Mittel werden jährlich im Bundeshaushalt - als Verpflichtungsermächtigungen - bereitgestellt. www.ausfuhrgewaehrleistungen.de www.hermes-kredit.de

Ausfuhrdeckungen

Vorhergehender Fachbegriff: Ausfuhrgewährleistungen | Nächster Fachbegriff: Ausfuhrhändler



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Motivation | Ertragsschein | Mehrwertsteuer

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon