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Beginn des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz startet mit dem im Versicherungsschein als Beginn bezeichneten Zeitpunkt, wenn der erste Beitrag unverzüglich nach Aufforderung der Versicherungsgesellschaft gezahlt wird. Versäumt der Versicherungskunde die rechtzeitige Zahlung, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung erfolgt ist.

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