Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Beteiligungsverhältnis

(Bilanzierung von Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht). Hat ein Unternehmen eine Forderung gegenüber einem anderen Unternehmen, an dem es mit über 20% a­ber unter 50% beteiligt ist, so ist diese Forderung als „Forderung gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht” zu bilanzieren. Dieser Ausweis geht dem Ausweis aus anderen Positio­nen (z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) vor, um die finanzielle Verpflichtung der Un­ternehmen zu offenzulegen. Siehe auch   Umlaufvermögen (mit Literaturangaben).

Vorhergehender Fachbegriff: Beteiligungsuntersuchung | Nächster Fachbegriff: Beteiligungsvertrag



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Online Katalog | Steuervergehen | Handelszeiten

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon