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Delivery Order (D/O)

Delivery Note, Bon de Livraison
Schriftliche Anweisung zur Auslieferung von Waren an den in der D/O Genannten, die in der Regel vom Verfügungsberechtigten ausgestellt wird und an denjenigen gerichtet ist, der die Waren im Gewahrsam hat (zum Beispiel an die Schiffahrtsgesellschaft bzw. deren Vertreter oder an den Lagerhalter). Delivery Orders (auch Teilscheine oder Lieferscheine genannt (Konnossementsteilscheine) werden zumeist über Teile einer größeren, durch ein einziges Konnossement oder einen einzigen Lagerschein repräsentierten Warenmenge ausgestellt, die in Teilpartien an verschiedene Käufer ausgeliefert werden soll. Als Aussteller von Delivery Orders können Personen auftreten, die im Auftrag des Abladers oder eines anderen legitimierten Konnossementsinhabers handeln und nur Konnossementshalter sind, zum Beispiel Lagerhalter, Kontrollbetriebe und Banken. Die Delivery Orders haben entweder ein eigenes Auslieferungsversprechen des Ausstellers zum Inhalt oder eine Auslieferungsanweisung an einen Dritten (zum Beispiel dem Lagerhalter des Verfrachters nach Empfang der Waren durch den Verfrachter Teilpartien auszuliefern). Da in diesem Fall das Konnossement nicht zurückgegeben wird, sind das Eigentum an der Ware und die dingliche Herausgabe sowie der schuldrechtliche Auslieferungsanspruch an das Konnossement gebunden und können nur durch dessen Begebung übertragen werden. Der Inhaber der Delivery Order erwirbt daher keinerlei schuldrechtliche oder dingliche Ansprüche gegen den Verfrachter. Beim Akkreditivgeschäft (Akkreditiv) sind Delivery Orders somit nicht andienungsfähig. Delivery Orders sind nicht zu verwechseln mit dem Teillagerschein, sie sind keine Traditionspapiere, das heißt der in der D/O genannte Empfänger erwirbt allein mit der Aushändigung des Papiers noch kein Eigentum an der Ware.

- (engl.) Delivery Order; Konnossementanteilschein.

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