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Einzelzwangsvollstreckungsverfahren

(deutsches Recht). Anders als im   Insolvenzverfahren werden im Einzelzwangsvollstreckungsverfah­ren nur einzelne Ansprüche einzelner Gläubiger eines Schuldners durchgesetzt. Die Begriffe Einzel­zwangsvollstreckungsverfahren und Einzelzwangsvollstreckung werden häufig synonym mit dem Wort   Zwangsvollstreckung benutzt. Das Insolvenzverfahren wird demgegenüber häufig als Gesamt­vollstreckung oder Gesamtvollstreckungsverfahren bezeichnet. Siehe auch   Insolvenzrecht und   Zwangvollstreckung (deutsches Recht).

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