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Exportkalkulation

Exportkalkulation ist die Verkaufskalkulation für Lieferungen ins Ausland.

Sie weist gegenüber der normalen Handelskalkulation unter anderem folgende Besonderheiten auf:
längere Transportdauer, größere Risiken, Wechselkursschwankungen oder (alternativ) Kurssicherungskosten, Bürgschaftskosten, Hermeskreditversicherungsbeiträge usw..

weist gegenüber der üblichen Handelskalkulation einige Abweichungen auf. Unterschiede entstehen durch längere Versanddauer der Ware, größere Risiken, Eigentümlichkeiten der Exportfinanzierung usw. Dadurch neu auftretende Kostenarten wie z.B. Kosten des Lufttransports, Bürgschaftskosten, Hermeskreditversicherungsbeiträge müssen bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

sind besondere Preiskalkulationen, die - ba­sierend auf einer beliebig vorgenommenen Kalkulation der Selbstkosten von Erzeugnis­sen - von solchen Unternehmen, die im Au­ßenhandel tätig sind, zur Ermittlung der spe­zifischen Kosten spezieller Exportaktivitäten herangezogen werden. Der wesentliche Grund dafür, dass derartige spezifische Kalkulationen durchzuführen sind, ist darin zu sehen, dass exportintensive Unternehmen regelmäßig erhebliche absatz­wirtschaftliche Zusatzleistungen erbringen müssen (Internationales Marketing). So werden für den Export bestimmte Erzeug­nisse i. a. mit einer besonderen Exportverpackung, etwa Container, geschützt, über weite Entfernungen hinweg mit speziellen Trans­portmitteln, häufig per Luft- oder Seefracht, befördert und darüber hinaus meist gegen verschiedene spezielle Exportrisiken versi­chert. Insbesondere im Falle des Exports von Erzeugnissen in Überseeregionen entstehen regelmäßig eine Vielzahl zusätzlicher Ab­satzleistungen und auch Absatzrisiken, so dass die daraus resultierenden Kosten beson­ders stark ins Gewicht fallen. Dies läßt es nicht ratsam erscheinen, derartige Kosten, etwa in Form eines entsprechenden Außen- handelsgemeinkostenzuschlags, pauschal in bestehende Preiskalkulationen einzube­ziehen. Vielmehr wird es erforderlich, diese besonderen Kosten des Exports separat in speziellen Exportkalkulationen zu planen, zu verrechnen und zu erfassen. Zur Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben lehnt sich die unternehmerische Praxis meist an die von der Internationalen Handelskammer festgelegten „ International Commercial-Terms“ (INCOTERMS, s.a. Dokumente, internationale) an. Diese wurden v. a. mit dem Ziel geschaffen, tradi­tionell übliche Handelsbräuche zu nor­mieren und auf diese Weise die Liefer-, Abnahme- und Zahlungspflichten der Handelspartner, den Ort des Gefahren- und Risikoübergangs vom Lieferanten auf den Abnehmer sowie darüber hinaus auch die Modalitäten der Kostenerfassung und -Zu­rechnung eindeutig und vertragswirksam zu regeln. Abstellend auf diese INCOTERMS können unterschiedlichste Vertragsklauseln zwischen Lieferanten und Abnehmern fi­xiert werden, die eindeutig angeben, wel­che absatzwirtschaftlichen Zusatzleistungen vom Lieferanten zu erbringen sind, und wel­cher Handelspartner die hierfür anfallenden Kosten zu tragen hat. Einhergehend damit haben sich besondere Formen der Exportkal­kulation herausgebildet (vgl. Abb). Prinzi­piell knüpft eine derartige Exportkalkula­tion, wie dies die Abbildung beispielhaft für den Versand von Gütern per Seefracht erläu­tert, an den kalkulierten Selbstkosten der zu exportierenden Erzeugnisse an und fügt die­sen - stufenweise den Exportweg nachge­hend - die zusätzlichen Kosten des Außen­handels hinzu. Der Gesamtumfang und das Ausmaß der Differenzierung einzelner relevant werden­der Kostenarten innerhalb einer solchen Ex­portkalkulation werden insofern durch die Art der zwischen den Handelspartnern ver­einbarten INCOTERMS determiniert. Der Umfang der Kalkulation reicht mithin von der Vereinbarung eines bestimmten Ver­kaufswertes ab Werk (ex mill/ex works), in den zusätzlich zu den bereits vollständig kal­kulierten Selbstkosten eines Erzeugnisses re­gelmäßig insb. noch die speziellen Export­verpackungskosten eingehen, bis hin zur Absprache etwa eines Verkaufs wertes frei Bestimmungshafen (CIF & CI landed), der die Übernahme sämtlicher Risiken und Ko­sten, die bis dort anfallen (können), durch den Lieferanten beinhaltet. Einigen sich die Handelspartner darüber hinaus gar auf eine Lieferung frei Haus, so sind die für den Transport der Erzeugnisse vom Bestim­mungshafen bis zum endgültigen Bestim­mungsort anfallenden Kosten noch zusätz­lich - über den von den INCOTERMS geprägten Inhalt der Exportkalkulation hin­ausgehend - in die Kalkulation aufzuneh­men. Ein Exportauftrag, der nicht per Seefracht, sondern per Luftfracht transportiert wird, erfordert prinzipiell ein zu dem in der Abbil­dung dargestellten Vorgehen analoges Kal­kulieren. Dem tragen auch die INCO­TERMS Rechnung. Wegen der zunehmen­den Bedeutung des Luftfrachtverkehrs sind sie um entsprechende Klauseln (FOB-AER und CIF-AER) ergänzt worden, deren in­haltliche Ausgestaltungen wiederum den Aufbau der in diesen Fällen anzuwendenden Exportkalkulationenbestimmen.

Literatur:  Diller, H., Die Preispolitik der interna­tionalen Unternehmung, in: WiSt, Heft 6 (1987), S.269-275.Hummel,S.;Männel, W.,Kostenrech­nung 1, Grundlagen, Aufbau und Anwendung, 4. Aufl., Wiesbaden 1986, S. 295-299.

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