Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Insolvenzgläubiger

im Sinne von § 38 Insolvenzordnung (InsO) sind Gläubiger des  Insolvenzschuldners, die keine be­sonderen Sicherungs- und Vorzugrechte an Vermögenswerten haben, die sich in der Insolvenzmasse befinden. Sie nehmen am allgemeinen Insolvenzverfahren teil und erhalten nur einen Bruchteil des Wertes Ihrer Ansprüche gegen den  Insolvenzschuldner, die so genannte  Insolvenzquote. Diese ergibt sich aus dem Verhältnis des Wertes der   Insolvenzmasse zur Summe aller Forderungen der Insolvenzgläubiger. Die durchschnittliche Quote, die in der Vergangenheit an Gläubiger verteilt wurde, lag bei weniger als 5% ihrer Forderung. Siehe auch   Insolvenzrecht, deutsches (mit Literaturangaben).

Vorhergehender Fachbegriff: Insolvenzgericht | Nächster Fachbegriff: Insolvenzmasse



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Betriebsabrechnung | Internes Kontrollsystem (IKS) | Realkasse

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon