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Refinanzierungsfähige Sicherheiten

Begr. aus dem ESZB für die Vermögenswerte, die Kreditinstitute zur Besicherung kurzfristiger Liquiditätskredite der Zentralbank (z. B. Innertageskredite im Rahmen des TARGET-Systems) bei dieser hinterlegen (Pfandkredite), sowie für die Vermögenswerte, welche die Zentralbank von Kreditinstituten im Zuge liquiditätszuführender Pensionsgeschäfte ankauft. Das ESZB akzeptiert eine breite Palette von Sicherheiten. Zu den Kategorie- 1 -Sicherheiten zählen marktfähige Schuldverschreibungen, welche die von der EZB einheitlich für den gesamten Euro-Währungsraum festgelegten Kriterien erfüllen und deren Emittenten eine einwandfreie Bonität zugesprochen wurde. Zu den Kategorie-2-Sicherheiten zählen weitere marktfähige (aber auch nicht marktfähige) Sicherheiten (z. B. auch Handelswechsel und bestimmte Kreditforderungen der Banken gegenüber Unternehmen), die von den nationalen Zentralbanken als r. S. zugelassen und für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme von besonderer Bedeutung sind.

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