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Strukturbilanz

Ergebnis, der im Rahmen einer   Bilanzanalyse meist durchführten Aufbereitung des Analysemateri­als. Ziel ist, die Daten der Bilanz so aufzubereiten, dass sie unmittelbar als Basis für die Berechnung von Kennzahlen herangezogen werden können. Umgang und Inhalt der Aufbereitung hängen dabei ent­scheidend vom Zweck der Analyse und von der beabsichtigten weiteren Verwendung von Kennzahlen ab. Massnahmen, die für die Aufstellung einer Strukturbilanz in Betracht kommen, sind:
(1) Aufschlüsse­lungen von Posten, z.B. Aufspaltung von Verbindlichkeiten (Fremdkapital) in kurzfristige und langfris­tige Bestände;
(2) Saldierungen von Posten, z.B. werden eigene Anteile, so sie im  Umlaufvermögen ausgewiesen werden, gemeinhin vom   Eigenkapital in Abzug gebracht;
(3) Rückführungen von Sal­dierungen, z.B. wenn mit den   Vorräten saldierte Anzahlungen in die Verbindlichkeiten umgegliedert werden;
(4) Änderungen der Zuordnung von Posten, z.B. werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten meist nicht, wie dies der Bilanzgliederung nach HGB (Jahresabschluss nach deutschem Recht) entspricht, als gesonderte Hauptposition geführt, sondern vereinfachend in das   Umlaufvermögen einbezogen. Siehe auch   Bilanzanalyse (mit Literaturangaben).

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