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vollkommenes Monopol

Als vollkommenes Monopol bezeichnet man in der Wettbewerbs­theorie nach Fritz Machlup eine Marktform, in der der Gewinn dann am höchsten ist, wenn die Grenzkosten der verkauften Menge gleich dem Grenzerlös sind. Bei einem unvollkom­menen Monopol wird unterstellt, dass die Aktions­freiheit des Monopolisten beschränkt ist; Preis-und Absatzpolitik werden von Verboten, Folgean­drohungen oder Befürchtungen verschiedener Art mitbestimmt. Ein Teilmonopol liegt vor, wenn sich ein Großer und mehrere Kleine den Markt teilen: Die Kleinen akzeptieren für sich den Ver­kaufspreis des Großen und rechnen damit, zum festgesetzten Preis jede Menge, die sie auf den Markt bringen, absetzen zu können. Bei einem Arbeits-Monopol liegt z.B. eine künstliche Ver­knappung des Arbeitsangebots vor. Goetz Briefs spricht von der Gewerkschaft “als Preiskartell mit der Tendenz zur Angebotskontingentierung und Konditionen-Normierung”.

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