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Wirtschafts- und Währungsunion

Höchste Stufe der wirtschaftlichen Integration zwischen vormals autonomen Volkswirtschaften. Eine Wirtschafts- und Währungsunion verbindet einen einheitlichen Binnenmarkt, auf dem die Freiheiten des Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs («Vier Freiheiten») gewährleistet sind, mit einem einheitlichen Währungsgebiet unter zentraler geldpolitischer Autorität. Eine gemeinsame Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedstaaten und/ oder die Übertragung von politischen Kompetenzen auf eine zentrale Institution kann eine störungsfreie wirtschaftliche Entwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion sichern.

Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.

engste Form der wirtschaftlichen Integration. Die Wirtschafts- und Währungsunion als Endzustand: Wirtschaftsgebiet, das durch »binnenmarktmäßige Verhältnisse« gekennzeichnet ist, d.h. in dem sich Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr frei und ohne Wettbewerbsverzerrungen vollziehen, ohne strukturelle oder regionale Ungleichgewichte zu verursachen. Allg. Voraussetzungen für ein Gleichgewicht sind: Mobilität der Produktionsfaktoren, finanzielle Übertragungen des privaten und öffentlichen Sektors (Finanzausgleich) sowie Harmonisierung der wirtschaftspolitischen Ziele, - Instrumente und Maßnahmen. Speziell auf dem Sektor der Währungsunion müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden: unwiderrufliche Festsetzung der Währungsparitäten, Beseitigung der Bandbreiten (Parität), vollständige und irreversible Konvertibilität der Währungen, völlige Liberalisierung des Kapitalverkehrs, Koordinierung der Geld-, Kredit-, Kapitalmarkt- und Währungspolitik (z.B. durch ein gemeinschaftliches Zentralbankensystem). Der Integrationsprozess zeigt in Europa in den 90er Jahren eine außergewöhnliche Dynamik. Mit dem 1.1.1990 trat die
1. Stufe der Europäischen Wirtschaftsund Währungsunion in Kraft, und zum 1.1.1993 wurde der Europäische Binnenmarkt verwirklicht. Der aus den Verhandlungen von Maastricht im Dezember 1991 hervorgegangene Vertrag über die - Europäische Union vom 7.2.1992 stellt auf eine Intensivierung der wirtschaftlichen Integration (Umsetzung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, Neufassung des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft) und Fortführung des politischen Zusammenschlusses ab. Daraus folgte am 1.1.1999 der Beginn der Europäischen Währungsunion mit dem Euro als gemeinsamer Währung und Wahrnehmung der Geldpolitik durch die - Europäische Zentralbank und das System der Europäischen Zentralbanken. Mit dem Vertrag von Amsterdam vom 2.10.1997 wird die politische Integration Europas fortgesetzt.

(WWU)
Siehe: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)

(WWU). S. Europäische Wirtscharts- und Währungsunion (EWWU).

S. Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU).

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