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Buchungsgrundsätze

(engl. Principles of accounting) Die Buchungsgrundsätze sind die vom Gesetzgeber in § 239 Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegten Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung: a) Verwendung einer lebenden, d. h. gegenwärtig gebräuchlichen Sprache; b) Benutzung allgemein verständlicher Abkürzungen; c) vollständige, lückenlose Erfassung der Geschäftsvorfälle; d) richtige Aufzeichnung der Vorgänge aufgrund von Belegen; e) zeitgerechte, d. h. mit nicht zu großem zeitlichen Abstand zwischen Buchungsanlass und Buchungsvorgang erfolgende Verbuchung (Buchung) der Geschäftsvorfälle; f) Unveränderbarkeit von Eintragungen, d. h., Fehler bei der Buchführung sind durch Korrekturbuchungen zu berichtigen.

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