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Bausparen

Kollektivsparen der in einer Bausparkasse zusammengeschlossenen Bausparer zum Zweck des Baus, Erwerbs oder der Verbesserung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen (- Eigentum) sowie zur Ablösung der hierzu eingegangenen Verpflichtungen der Bausparer. Die staatliche Förderung des Bausparens erfolgt über die Steuer- und Prämiengesetzgebung.

steuerbegünstigtes Ansparen eines Geldbetrags mit anschließender Gewährung eines unkündbaren, zinsgünstigen Darlehens für Zwecke des Wohnungsbaus. Die Sparbeträge der Bausparer fließen in eine gemeinsame Zuteilungsmasse. Die Mittel dieses Fonds werden nach einem bestimmten Verteilschlüssel in Form einer bei den einzelnen Bausparkassen individuellen Bewertungsziffer zugeteilt. Die Zuteilung setzt neben der Ansparung eines vorgeschriebenen Mindesguthabens (in der Regel 40% der Bausparsumme) eine gewisse Wartezeit voraus. Die Baudarlehen in Höhe von 60% der Bausparsumme werden an zweitem Rang bis zu 80% des Beleihungswerts durch eine Hypothek gesichert.

Geldanlage bei einer Bausparkasse mit dem grundsätzlichen Recht auf ein Darlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu im Voraus vereinbarten Konditionen. Nur beim Bausparen wird ein Rechtsanspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen durch einen vorausgehenden Sparvorgang erworben. Die Darlehen werden aus der Zuteilungsmasse gegeben, die hauptsächlich aus Sparbeiträgen und Darlehenstilgungen besteht. Darlehen werden also nur in dem Maße gegeben, wie die Zuteilungsmasse wächst. Der Bausparer muß abwarten, bis sein Bausparvertrag zugeteilt wird. Dann kann er das Darlehen erhalten, wenn er die dafür gestellten Rahmenbedingungen (wohnungswirtschaftliche Verwendung, Einhaltung der Beleihungsgrenzen) erfüllt. Die Zuteilung setzt eine Mindestansparung auf die Bausparsumme in Höhe von 40 bzw. 50 % voraus. Ausgezahlt wird dann die gesamte Bausparsumme. Für das Bausparen werden von den meisten Bausparkassen verschiedene Tarife angeboten:
Standard-Tarif: Dieser Tarif ist auf eine mittlere Spar- und Tilgungsleistung abgestellt. Er ist für alle sinnvoll, deren Geldbedarf mittelfristig ist und die daran denken, einmal den Erwerb von Wohnungseigentum mit Bausparmitteln zu finanzieren. Die gesamte Dauer des regulären Ablaufs eines solchen Tarifs liegt bei etwa 20 Jahren, nämlich etwa 8 Jahren Ansparzeit und 12 Jahren Rückzahlungszeit.
Schnelltarif: Bei dieser Tarifvariante ist die gesamte Vertragsdauer kürzer, das heißt, es wird schneller angespart, schneller zugeteilt, aber auch schneller zurückgezahlt. Er kommt für Modernisierer und Mieter für relativ kleine Bausparsummen oder für Bauwillige infrage, die rasch ein Bauspardarlehen wollen und hohe Spar- und Tilgungsleistungen erbringen wollen und können.
Langzeittarif: Alle, die noch keine konkrete Verwendung für frei werdende Bausparmittel sehen, werden zunächst einen Tarif wählen, bei dem der Guthabenzins höher und die Einzahlungsfristen länger sind. Von einem Optionstarif spricht man dann, wenn der Bausparer während der Vertragslaufzeit andere Zins-, Spar- und Rückzahlungsbedingungen wählen kann. Die Sparbeiträge auf einen Bausparvertrag werden unter bestimmten Bedingungen vom Staat mit der Wohnungsbauprämie oder mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Als weitere Hauptvorteile des Bausparens werden die relativ geringen Darlehenszinsen und die höhere Beleihung genannt. Ein Nachteil liegt in der Ungewissheit der Zuteilungsfrist und in der relativ hohen Rückzahlungsrate.

Tätigung von (Spar-)Einlagen (Bauspareinlagen) bei einer Bausparkasse durch Bausparer. Vertraglich fixiertes Zwecksparen (kontraktgebundenes Sparen). Durch den Vertragsabschluss verpflichten sich die Sparer zu planmässigen Spar- und (nach Erhalt des Darlehens) Tilgungsleistungen, die Bausparkassen zur Darlehensvergabe. Die Sparer sammeln ihre Spargelder in einem Fonds an (Kollektivsparen) und haben dadurch das Recht, nach bestimmter Ansparzeit neben ihrem Sparkapital ein zweitrangig gesichertes Hypothekendarlehen ohne Zinsänderungsrisiko u. a. zur Finanzierung von Wohnungsbaumassnahmen zu beanspruchen. Das Bausparen geniesst in bestimmten Grenzen steuerliche Begünstigung. Sparziel ist der Erhalt eines späteren Bauspardarlehens von der Bausparkasse zu günstigen Konditionen für wohnungswirtschaftliche Zwecke. Die getätigten Einlagen aller Bausparer werden bei der Bausparkasse in einer gemeinsamen Zuteilungsmasse angesammelt. Diese Mittel werden nach einem Zuteilungsschlüssel über bestimmte Bewertungsziffern an die Bausparer als Darlehen zugeteilt. Nach Min-destansparzeit von 18 Monaten und Vorliegen der Min-destansparsumme von i. d.R. 50% der Vertragssumme kann Zuteilung erfolgen. Da i. d. R. jedoch nicht alle Verträge, die die Mindestvoraussetzungen erfüllt haben, zugeteilt werden können, wird die Reihenfolge der Zuteilungen durch Leistungszahlen festgelegt, die die »Liegezeit« der Sparleistungen berücksichtigen. Durch Vor- und Zwischenfinanzierung kann das Bauvorhaben evtl. schon vor der Zuteilung des Bausparvertrages verwirklicht werden. Diese wie auch weitere Finanzierungsarten werden bei Zuteilung des Bausparvertrages abgelöst. Nach Zuteilung kann über das angesparte Kapital sofort verfügt werden, über das Darlehen erst nach Sicherheitenstellung. Das Darlehen hat meist eine Laufzeit von ca. 10 Jahren; in Einzelfällen können längere Tilgungsvereinbarungen getroffen werden. Der Bausparer kann jederzeit die Spartätigkeit beenden oder den Vertrag kündigen; jedoch können gewährte Steuervergünstigungen bei vorzeitiger Verfügung entfallen. Die höchste Beleihungsgrenze für Bausparmittel beträgt 80% des Wertes des bebauten Grundstücks. Bausparkassen verzinsen die Spareinlagen meist nur mit 2,5 bis 3%; für die Darlehen werden meist 4,5 bis 5% berechnet. Diese Zinssätze bleiben unverändert und unabhängig von Schwankungen am Markt.

Zwecksparen in einer Selbsthilfegemeinschaft (Kollektiv) zur Finanzierung von Wohnungseigentum. Träger des Bausparens in der Bundesrepublik sind die Bausparkassen. In einem Bausparvertrag verpflichtet sich der Bausparer zu regelmässigen Sparleistungen; er erhält dadurch einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen. Allgemeine Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Bausparkassen von 1972.   Literatur: Laux, H., Die Bausparfinanzierung, Aufl., Heidelberg 1983.      

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