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Laufzeit

generelle Kennzeichnung für Zeitraum einer Kreditüberlassung, wobei das Laufzeitende durch den (letzten) Rückzahlungstermin definiert ist (Anleihe-Ausstattung). Eine Verkürzung der Laufzeit entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen ist u. U. möglich durch vorzeitige Kündigung oder verstärkte Tilgung.

Life. Zeitraum, über den ein Kredit (Kredit-, Darlehenslaufzeit) bzw. eine Anleihe (Anleihelaufzeit) ver-tragsgem. läuft, bis er (sie) voll zurückgezahlt ist.

Zeitspanne von der Entstehung bis zum Verfall bzw. zur Rückzahlung eines Wertpapiers, einer Anleihe oder eines Kredits. Bei Wertpapieren ist zu unterscheiden zwischen der ursprünglichen Laufzeit (= Zeit zwischen Emission und Tilgung) und der Restlaufzeit (= der ab einem späteren Zeitpunkt noch bis zur Fälligkeit verbleibende Zeitraum).

Die Zeit bis zur Tilgung einer Schuldverpflichtung, z. B. bei Krediten, Geldmarktpapieren, Rentenwerten, Optionen.
Siehe auch: Restlaufzeit

Begr. f. d. Zeitraum, für den ein Kredit/eine Einlage überlassen wird. Das Ende der L. ist durch den (letzten) Rückzahlungstermin definiert. Eine Verkürzung der Laufzeit — durch vorgezogene Tilgung oder vorzeitige Kündigung — kann bei entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen möglich sein.

Zeitspanne, in der ein Versicherungsvertrag gilt. Die Laufzeiten von Versicherungen sollte man dem Bedarf anpassen. Beispielsweise sollten Kapital-Lebensversicherungen mindestens zwölf Jahre laufen - aus steuerlichen Gründen. Allerdings auch nicht zu lang, damit nicht im Ruhestand noch Prämien gezahlt werden müssen. Bei anderen Versicherungen, beispielsweise auch bei Kranken- und Unfallversicherungen, sollte man generell nur eine Laufzeit von einem Jahr wählen, damit man aus schlechten Verträgen wieder schnell herauskommt. Bei Risikolebensversicherungen dage gen empfiehlt sich eine Laufzeit, die sich am Alter des Versicherten orientiert. Beispielsweise braucht diese üblicherweise nicht länger als bis zum 55. Lebensjahr zu laufen.

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