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Optionen

Optionen sind bedingte Termingeschäfte und geben dem Käufer das Recht: eine bestimmte Menge eines Basiswerts innerhalb eines festgelegten Zeitraums (amerikanische Option) oder zu einem festgelegten Zeitpunkt (europäische Option) zu einem bei Vertragsabschluß festgelegten Preis (Basispreis) zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Für das Recht zahlt der Käufer dem Verkäufer der Option bei Abschluß des Kontraktes eine Prämie. Da die Entscheidung über die Ausübung der Option vom Käufer getroffen wird, bezeichnet man seine Position als Long-Position. Der Verkäufer wird Stillhalter (Short-Position) genannt.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Termingeschäfte mit Wertpapieren, bei dem der Kauf oder Verkauf zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist zu einem vorab festgelegten Preis möglich, aber nicht zwingend ist.

Mit Optionen kann auf den erwarteten Kursverlauf eines Wertpapiers spekuliert werden.

In der Wirtschaftssoziologie: Auswahlmöglichkeiten, Bezeichnung für die Handlungsmöglichkeiten, die der einzelne in bezug auf seine Lebensstile hat bei Einbeziehung der gesellschaftlichen Zwänge und Begrenzungen. Unter der Hypothese, dass die Zahl der Optionen mit zunehmender Arbeitsteilung und funktionaler Differenzierung wächst, nennt E.K. Scheuch die Optionen das Output-Kriterium von hochdifferenzierten Industriegesellschaften.

Vorbemerkung Die nachstehenden Ausführungen zum Wissensgebiet „Optionen” tragen allgemein gültigen Charakter. Die aufgenommenen Beispiele beziehen sich zwar primär auf Finanzoptionen, die vermittelten Er­kenntnisse sind jedoch auf alle weiteren Bereiche, Instrumente, Objekte, Produkte usw., bei denen Op­tionen in Erscheinung treten, anwendbar.
1. Allgemeine Charakterisierung Obwohl (Finanz-)Optionen bereits seit geraumer Zeit existieren und insofern nicht eigentlich neu sind, gelten sie noch immer als innovativ. Die Ursache hierfür liegt einmal in der Flexibilität dieses Instru­ments, das sich in immer neuen Varianten und Kombinationen für die vielfältigsten Zwecke nutzbar machen lässt. Da hierfür die „Grundstrategien” des Optionsgeschäfts als konstruktive Bauelemente (building block approach, siehe auch  Finanzinnovationen) eingesetzt werden, ist deren Kenntnis Voraussetzung für das Verständnis komplexer Innovationen. Eine (Finanz-)Option ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Käufer und Verkäufer Stillhalter) über die Abnahme bzw. Lieferung eines Finanzprodukts (- Basisobjekt, Underlying) zu einem zukünftigen Zeitpunkt.
2. Basisstrategien des Optionsgeschäfts Es lassen sich vier prinzipielle Varianten des Optionsgeschäfts („Basisstrategien”) unterscheiden.
(1) Durch den Kauf einer Kaufoption (Long Call) und Bezahlung des Optionspreises erwirbt der Käu­fer das Recht, vom Verkäufer der Option ein bestimmtes Finanzprodukt (z.B. Aktie, Anleihe, De­visen) zu einem festgelegten Preis, dem sog.  Basispreis (strike price), zu einem bestimmten (zukünftigen) Zeitpunkt (europäische Option) zu beziehen.
(2) Durch den Verkauf einer Kaufoption (Short Call) verpflichtet sich der Verkäufer (Stillhalter in Wertpapieren etc.), das Basisobjekt zum vereinbarten Basispreis und zum vereinbarten Termin an den Käufer zu liefern, sofern dieser die Lieferung wünscht.
(3) Durch Kauf einer Verkaufsoption (Long Put) und Bezahlung des Optionspreises erwirbt der Käu­fer das Recht, vom Verkäufer Abnahme des Basisobjekts zum vereinbarten Basispreis und zum vereinbarten zukünftigen Zeitpunkt zu verlangen.
(4) Durch den Verkauf einer Verkaufsoption verpflichtet sich der Verkäufer (Stillhalter in Geld) zur Abnahme des Basisobjekts zum vereinbarten Basispreis und zum vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft. Der Käufer als aktiver Partner des Optionsgeschäfts hat somit eine flexiblere Stellung als der Verkäufer (Stillhalter), denn er hat die Wahl (Option), bei Fälligkeit des Optionskontraktes auf Erfüllung zu bestehen oder aber auf Erfüllung zu verzichten. Der Optionsverkäufer hingegen muss als passiver Part­ner abwarten („stillhalten”), bis der Käufer sich entscheidet. Bei der Kaufoption (Call) hat der Käufer zu wählen zwischen Abnahme der Basisobjekte (vom Verkäu­fer) oder Verzicht auf Abnahme. Bei der Verkaufsoption (Put) hat der Käufer zu wählen zwischen Lie­ferung der Basisobjekte (an den Verkäufer) oder Verzicht auf Lieferung. Man spricht deshalb auch von einem bedingten (asymmetrischen)   Termingeschäft. Neben der Ausübung des Optionsrechts zu einem fixierten Fälligkeitstag in der Zukunft (europäische Option) kennen die Optionsmärkte auch die Möglichkeit der Ausübung während der gesamten Laufzeit der Option (amerikanische Option). Der weitaus überwiegende Teil der Optionskontrakte ist jedoch vom europäischen Typus.
3. Motive des Optionsgeschäfts Es lassen sich drei Motive für Optionsgeschäfte unterscheiden.
(1) An erster Stelle ist das Motiv der Risikobegrenzung bzw. -ausschaltung zu nennen (Hedging). Dabei kann man sich sowohl gegen das Risiko steigender Kurse (Long Hedge) als auch gegen das Risiko fallender Kurse (Skort Hedge) absichern. Wer z.B. steigende Kurse einer Aktie erwartet, die Aktie aber aufgrund momentanen Geldmangels (noch) nicht kaufen will, kann durch Kauf ei­ner Kaufoption mit dieser Aktie als Basisobjekt das Kurssteigerungsrisiko für die Dauer der Lauf­zeit der Option ausschalten. Steigt der Aktienkurs, wie befürchtet, dann kann der Käufer der Opti­on die Aktie zum vergleichsweise niedrigen Basispreis, der bei Abschluss der Kontraktes festge­legt wurde, beziehen, die zwischenzeitlich eingetretene Kurssteigerung belastet ihn somit nicht. Wer hingegen fallende Kurse einer Aktie erwartet und trotzdem die Aktien nicht verkaufen will, kann das Kursverlustrisiko durch Erwerb einer entsprechenden Verkaufsoption ausschliessen. Fal­len die Kurse, wie befürchtet, dann verliert sein Aktienbestand zwar an Wert, diesen Wertverlust kann er aber auf zweierlei Weise ausgleichen: Entweder er stellt die Verkaufsoption glatt (Glattstellung) und realisiert hierdurch einen Gewinn aus dem Optionsgeschäft, der ausreicht, seine Verluste im Aktienbestand zu kompensieren. Oder er kauft die im Kurs verfallenen Aktien am Kassamarkt und verkauft sie an seinen Optionsgeschäftspartner zum (deutlich höheren) Basis­preis. Der hierdurch realisierte Gewinn wird wiederum zum Verlustausgleich verwendet.
(2) Das zweite Motiv von Optionsgeschäften ist das der Spekulation. So kann man z.B. einen Aktien­Call erwerben, auch wenn man gar nicht die Absicht hat, die als Basisobjekt fungierenden Aktien jemals zu erwerben. Vielmehr hat man lediglich die Realisierung spekulativer Gewinne im Sinn. Steigt die Aktie, wie erwartet, stellt man die Option glatt (Glattstellung) oder verkauft sie am Sekundärmarkt. In beiden Fällen wird ein Gewinn realisiert, der sich aus der Kursdifferenz zwi­schen Aktienkurs am Glattstellungs-Verkaufstag und dem Basispreis, multipliziert mit der Anzahl der optionierten Aktien und abzüglich des verausgabten Optionspreises ergibt. Steigt der Kurs, kann man prinzipiell unbegrenzt hohe Gewinne erzielen. Steigt der Kurs nicht oder fällt er sogar, lässt der Optionskäufer den Call verfallen. Sein Verlust bleibt auf den bezahlten Optionspreis be­grenzt. Analoge Spekulationen sind durch Erwerb von Puts darstellbar, indem man auf fallende Kurse spekuliert, was im Eintrittsfalle Glattstellungsgewinne einbringt und im Falle der Fehlspe­kulation zum kompensationslosen Verlust des bezahlten Optionspreises führt. Während sich für den Optionskäufer die Verlustrisiken also in überschaubaren Grenzen halten, kann der Optionsverkäufer in existenzbedrohende Verlustfallen tappen. Angenommen, ein Speku­lant rechnet mit stagnierenden oder fallenden Kursen und verkauft („schreibt”) deshalb Calls auf eine bestimmte Aktie. Steigt der Kurs der Aktie nun dramatisch an („Kursexplosion”), dann muss der Call-Verkäufer, der nun mit Sicherheit mit der Optionsausübung seitens des Call-Käufers rechnen kann, die im Kurs stark gestiegenen Aktien am Kassamarkt kaufen, um überhaupt erst lie­ferfähig zu werden. Vom Call-Käufer bekommt er nur den „lächerlich” niedrigen Basispreis. Die­ser dramatische Fall kann freilich nur eintreten, wenn der Call-Verkäufer leichtsinnigerweise einen „nackten Call” (naked call writing) geschrieben hat. Häufig verfügt der Call-Schreiber bereits über die Aktien und er möchte durch das Call-Schreiben und die damit verbundene Vereinnahmung des Optionspreises ein „Zubrot” verdienen, mit dem er die ansonsten üblicherweise recht magere Ren­dite seines Aktienbestandes aufbessern kann. Beim Schreiben gedeckter Calls (covered call writ­ing) kann dann lediglich ein Opportunitätsverlust eintreten, d.h. der Call-Schreiber kann dann nicht an den eingetretenen Kurssteigerungen gewinnbringend partizipieren; diese Gewinne muss er dem Call-Käufer überlassen.
(3) Das dritte Motiv für Optionsgeschäfte ist Arbitrage. Darunter versteht man die risikolose Ausnut­zung von Preisdifferenzen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zwischen gleichen (Finanz-)Pro­dukten bestehen. Eine Aktien-Kaufoption lässt sich duplizieren (Duplizierung, Put-Call-Parität) durch den kreditfinanzierten Kauf der betreffenden Aktie und der Verkaufsoption auf diese Aktie, d.h. der gekaufte Call („Long Call”) produziert dieselben Cash Flows wie die gekaufte Aktie („Aktie Jong”) und die gekaufte Verkaufsoption („Long Put”). In einem effizienten Markt müssen daher beide Varianten gleich viel kosten. Ist dies nicht der Fall, so werden Arbitragetransaktionen ausgelöst (Kauf der billigen bei gleichzeitigem Verkauf der teuren Variante). Hinweis Zu den angrenzenden Wissensgebieten siehe   Aussenhandelsfinanzierung (Internationale Zahlungs-, Sicherungs- und Finanzierungsinstrumente),  Finanzinnovationen,   Portfoliomanagement,  Risi­kocontrolling,  Swaps,   Währungsmanagement,   Zinsmanagement.

Literatur: Cuthbertson, K., Nitzsche, D.: Financial Engineering: Derivatives and Risk Management, Chichester, New York etc. 2001; Hull, J.C.: Options, Futures & Other Derivatives, 4th edition, London, Sydney etc. 2000; Stöttner, R.: Investitions- und Finanzierungslehre, Frankfurt, New York 1998; Stött­ner, R.: Option, in rororo Betriebswirtschaft (hrsg. von Horst Günter), Reinbek bei Hamburg 2004.

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