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Restlaufzeit

verbleibende Laufzeit von Forderungen (z. B. Anleihen) oder Verbindlichkeiten bis zu ihrer Endfälligkeit (Tilgung).

(1) bei gesamtfälligen Anleihen (Anleihe-Ausstattung) die Zeitspanne vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit.

(2) bei Tilgungsanleihen (Anleihe-Ausstattung) ist zu unterscheiden:
* längste Restlaufzeit: Zeitraum vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit der letzten Rate;
* kürzeste Restlaufzeit: Zeitraum vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit der nächsten Rate;
* mittlere Restlaufzeit: Summe aus kürzester und längster Restlaufzeit dividiert durch 2;
*rechnerische Restlaufzeit: Laufzeit, nach der eine Tilgungsanleihe auf einmal getilgt werden muß, um sie einer gesamtfälligen Anleihe mit gleichem Nominalzins, gleichem Kurs und gleicher Rendite vergleichbar zu machen.

ist die zum Zeitpunkt der Fälligkeit bzw. bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung verbleibende Zeit beim Wechsel bzw. bei festverzinslichen Wertpapieren.

1. Bei einer Verbindlichkeit bzw. Forderung der Zeitraum, der ab einem bestimmten Termin -z. B. Bilanz-, Ausweisstichtag - noch bis zur endgültigen Fälligkeit der Position verbleibt. Wesentliches Kriterium bei Analyse der Liquidität und des Zinsänderungsrisikos. Ggs.: Ursprungs-, juristische Laufzeit, Ursprungsfristig-keit.
2. Nach dem Liquiditätsgrundsatz 1. der Zeitraum zwischenjeweiligem Meldestich- und Fälligkeitstag der jeweiligen Zahlungsmittel und -Verpflichtungen; 2. die jeweilige Kündigungsfrist bei ungekündigten Kündigungsgeldern, wobei eine Kündigungssperrfrist hinzuzurechnen ist; 3. der Zeitraum zwischen dem jeweiligen Meldestichtag und der Fälligkeit des Teilbetrags bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die regelmässig in Teilbeträgen zu tilgen sind, ungeachtet dessen, ob die Teilbeträge einen Zinsanteil enthalten oder nicht; 4. die verbleibende Geschäftsdauer bei Zahlungsmitteln aus Pensions- und Verleihgeschäften sowie bei daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen; 5. die verbleibende Geschäftsdauer zzgl. der am Ende des Geschäfts geltenden Restlaufzeiten der Wertpapiere bei Zahlungsmitteln aus Pensions- und Verleihgeschäften mit Wertpapieren sowie bei daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen. Vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten sind bei Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, nicht hingegen bei Forderungen und Wertpapieren im Bestand. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die regelmässig in Teilbeträgen getilgt werden, sind die Rückzahlungsbeträge in Höhe der jeweiligen Teilbeträge in die betr. Laufzeitbänder einzustellen. Tagesgelder und Gelder mit täglicher Kündigung sind nicht als täglich fällig, sondern als Festgelder mit 1-tägiger Laufzeit anzusehen.

Siehe auch: Laufzeit.

Dieses ist der verbleibende Zeitraum zwischen dem aktuellen Datum und der Fälligkeit eines Wertpapiers.
Siehe auch: Laufzeit

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