Innerhalb der Prüfungsmethoden werden nach dem Kriterium »Art der Vergleichshandlung« direkte und indirekte Prüfungen unterschieden. Bei der direkten Prüfung wird ein bestimmter Prüfungsgegenstand unmittelbar (direkt) geprüft, um zu einem Prüfungsurteil über diesen Prüfungsgegenstand zu gelangen. Das Prüfungssubjekt prüft einen konkreten Prüfungsgegenstand, i. d. R. einen Teil einer Grund gesamtheit (Bilanzposten, Beleg, Buchung), vergleicht die vorgef und ene Realität (Ist) direkt mit einer vorgegebenen Norm (Soll) und gelangt direkt zu einem Prüfungsurteil. Dagegen wird bei einer indirekten Prüfung nicht unmittelbar, sondern indirekt von einem Prüfungsurteil über ErsatzObjekte auf ein Prüfungsurteil über den zu prüfenden Gegenstand geschlossen.
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