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Kapitalanteilsklausel

Eine Patronatsklausel, in der eine Muttergesellschaft (als Patron) erklärt, daß sie an einer Tochtergesellschaft beteiligt ist und welche Höhe diese Beteiligung hat. Im Inlands- und im Auslandsgeschäft zählt die Kapitalanteilsklausel zu den «atypischen Sicherheiten», da sie keinerlei Verpflichtung des Patrons gegenüber möglichen Gläubigern der Tochtergesellschaft enthält.

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