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Nicht ausgabewirksame Kosten

auch nicht ersatzbedürftige Kosten; sind Kosten, die bereits in früheren Perioden zu Ausgaben wurden (z.B. Abschreibungen) oder Zusatzkosten darstellen. Daher kann aus finanzieler Sicht auf ihre Deckung verzichtet werden. Sie sind damit ein elastisches Element für die Ermittlung der liquiditätswirksamen Preisuntergrenze.

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