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Obergesellschaft

Die Obergesellschaft, Mutterunternehmung oder Muttergesellschaft, ist die Unternehmung im Konzern, die aufgrund von finanziellen Beteiligungen oder vertraglichen Regelungen die unter einheitlicher Leitung stehenden Untergesellschaften, Tochterunternehmungen oder Tochtergesellschaften beherrscht.

Muttergesellschaft

Das zu einem Konzern gehörende Unternehmen, das aufgrund von Beteiligungsverhältnissen oder Unternehmensverträgen die anderen Unternehmen beherrscht und die einheitliche Leitung ausübt.

Auch: Dach-, Hauptgesellschaft, Mutterunternehmung, vor allem im Bankkonzern.

selten benutztes Synonym für   Mutteruntemehmen.

Vorhergehender Fachbegriff: Oberfinanzdirektion | Nächster Fachbegriff: Obermeit



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