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Prüfungswesen, betriebswirtschaftliches

Als Ursprung der wissenschaftlichen Betrachtung des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens als junge Teildisziplin der Betriebswirtschaftslehre kann die im Jahre 1926 von Mahlberg, Schmidt, Schmalenbach und Walb herausgegebene Publikation «Revisions und Treuhandwesen» als erster Band der Reihe «Grundriß der Betriebswirtschaftslehre» angesehen werden. Der Begriff des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens wird in der Literatur unterschiedlich gesehen. Einer dualistischen Betrachtungsweise zur Folge ergibt sich ein institutionelles und ein funktionelles Erkenntnisobjekt. Unter institutionellen Gesichtspunkten können als Erkenntnisobjekt die Träger der Prüfungsfunktion verstanden werden. Zu den Trägern der Prüfungsfunktion zählen zum einen externe Prüfer, also nicht Unternehmensangehörige und prozessunabhängige Personen bzw. Personenmehrheiten, wie insbesondere Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer oder deren Gesellschaften. Zum anderen gehören zu diesem Kreis auch unternehmensangehörige (interne) und gleichzeitig prozessunabhängige Prüfer, die als interne Revision bezeichnet werden. Im Rahmen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens sollen in institutioneller Hinsicht die internen und externen Prüfungssubjekte mit ihren aufbau und ablauforganisatorischen Problemen analysiert werden. Unter funktionellen Gesichtspunkten können als Erkenntnisobjekt sämtliche Prüfungen im wirtschaftlichen Bereich verstanden werden. Hierzu gehören freiwillige und gesetzliche Prüfungen. Die gesetzlichen Pflichtprüfungen können nach dem Kriterium der Regelmäßigkeit unterschieden werden. Zu den periodisch wiederkehrenden Prüfungen zählen im Wesentlichen die Jahresabschlussprüfung (Jahresabschluss), die Konzernabschlussprüfung und die Pflichtprüfung der Genossenschaften. Als aperiodisch wiederkehrende Prüfungen (Sonderprüfungen) sind in erster Linie Gründungsprüfungen, Umwandlungsprüfungen, Unterschlagungsprüfungen und Due Diligence Prüfungen zu nennen. Im Rahmen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens soll in funktioneller Hinsicht ein theoretisches Fundament für die speziellen Prüfungen hergestellt werden. Hierbei werden die prüfungstheoretischen Aussagen vornehmlich aus den Erkenntnissen der Jahresabschlussprüfung gewonnen.

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