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Zollgesetz (ZG)

bildete seitdem 14.Juni 1961 die Grundlage des deutschen Zollrechts. Mit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 1. Januar 1994 wurde es durch das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) ersetzt. Das ZollVG gilt zusammen mit der Zollverordnung (ZolIV) seitdem für nicht gemeinschaftlich geregelte Zollvorschriften, (Zoll recht der EG)

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