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Abladegeschäft

Außenhandelsgeschäft

I. w. S. umfasst es alle Warengeschäfte Gebietsansässiger mit Gebietsfremden (Lieferanten) und die Beförderung der Ware (Verfrachtung) vom ausländischen Abladeort in das Wirtschaftsgebiet des inländischen Käufers (Importeurs). I. e. S. bezieht es sich nur auf die Abladung überseeischer Waren im inländischen Bestimmungshafen.

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