| (Steuerrecht). Bei den steuerlichen Wirkungen auf Entscheidungen unterscheidet man Bemessungsgrundlageneffekte, sowie  Progressionseffekte und   Zinseffekte. Eine herausragende Rolle spielen diese Effekte im Rahmen der   Steuerbilanzpolitik.    Steuern resultieren aus der Multiplikation einer Steuerbemessungsgrtmdlage mit einem Steuersatz und der Festlegung einer Zahlungsfrist, in der Regel durch einen Steuerbescheid. Je höher (niedriger) die Steuerbemessungsgrundlage festgestellt wird, desto höher (niedriger) fällt die zu ermittelnde Steuer aus. Bemessungsgrundlageneffekte ergeben sich, wenn die unterschiedlichen Alternativen zurechenbaren steuerlichen Bemessungsgrundlagen unterschiedliche Höhen aufweisen und wenn nur bestimmte Alternativen einer Steuerart unterliegen, andere nicht.    Siehe auch  Steuerlehre, Betriebswirtschaftliche (mit Literaturangaben). 
 
 Vorhergehender Fachbegriff: Bemessungsgrundlage | Nächster Fachbegriff: Benachrichtigungsadresse 
 Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
 
 
 |