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Diebstahlversicherung

Wird kombiniert mit einer Einbruchversicherung auf dem Markt angeboten. Einbruchdiebstahl ist definiert als das Einbrechen oder Eindringen eines Diebes in ein Gebäude, entweder mit Werkzeugen oder mit falschen Schlüsseln, mit gestohlenen richtigen Schlüsseln, oder als das Einschleichen von Dieben oder Zerstörern sowie das Aufbrechen oder Öffnen von Behältnissen mit Schlüsseln oder Werkzeugen. Mit einer Einbruchdiebstahl-Versicherung sind damit versichert: Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Einbruchdiebstahl oder durch dessen Versuch. Siehe auch Einbruchdiebstahl-Versicherung.

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