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Europäischer Bürgerbeauftragter

- (engl.) European Ombudsman. Dieses Nebenorgan der Europäischen Union wurde mit dem Maastrichter Vertrag 1992 geschaffen. Sitz: Straßburg. Der E. B. nimmt Beschwerden von EU-Bürgern über Missstände oder Mängel bei der Tätigkeit der Organe oder Einrichtungen der Gemeinschaft entgegen und befindet darüber. Er führt Untersuchungen auch aus eigener Initiative in den Institutionen der EU (ausgenommen Europäischer Gerichtshof und Gericht erster Instanz) durch und berichtet über Missstände in der Verwaltungstätigkeit. Ein Datenschutzbeauftragter wacht über die Einhaltung gemeinschaftlicher Rechtsakte über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. http://www.euro-ombudsman.eu.int

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