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(Steuerrecht, Internationales) bezeichnet die Nahebeziehung zu einem Staat. Ein Staat hat nur einen rechtmässigen Besteuerungsanspruch, wenn eine Verknüpfung zwischen dem inländischen Hoheitsge­biet und dem ausländischen Sachverhalt besteht. Dabei reicht bereits eine geringfügige Nahebeziehung aus.

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