(ISR). Es wird in Deutschland vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) geführt. Deutsche Handelsschiffe können zusätzlich in das ISR eingetragen werden; vgl. Schiffsregister. Das BSH entscheidet auch über Anträge für deutsche Handelsschiffe, zeitweise eine ausländische Flagge führen zu dürfen. Hierfür bedarf es nur eines formlosen Antrags, dem u. a. eine wirtschaftliche Begründung beizufügen ist. Des Weiteren ist das BSH für die Zuteilung von Unterscheidungssignalen an die Seeschiffsregister und an Behördenfahrzeuge sowie füt. die Vergabe von IMO-Nummern für Seeschiffe zuständig. S. a. Internationale Seeschifffahrtsorganisation der Vereinten Nationen.
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