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Kostenstellen-Unterdeckung

Liegt für eine  Kostenstelle im Rahmen der   Betriebsabrechnung und Kostenkontrolle vor, wenn die   Ist-Kosten höher als die   Normal-Kosten (die mit Normal-Zuschlägen verrechneten Gemein­kosten) sind, d.h. die im Rahmen der Vorkalkulation veranschlagten Gemeinkosten in der Realität überschritten wurden. Die Kalkulation der Gemeinkosten war zu niedrig. Eine Unterdeckung impliziert somit die Hereinnahme nicht kostendeckender Aufträge. Unterdeckungen können verursacht sein durch
(1) eine gesunkene Auslastung in der Kostenstelle und Fixkostenremanenz,
(2) eine gesunkene Produk­tivität, höheren Ausschuss bzw. Schwund oder/und
(3) gestiegene Einkaufspreise. Siehe auch   Kostenstellenrechnung (mit Literaturangaben).

Literatur: Graumann, M.: Kostenrechnung und Kostenmanagement, 3. Aufl., Wiesbaden 2004.

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